Hund anmelden in Tübingen
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist an bei: Fachabteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Tübingen. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
Steuerbefreiungen
- Assistenzhunde: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H). (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung bzw. Wiederholungsprüfung, verfügbar für den Schutz der Zivilbevölkerung. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Nachsuchenhunde: Nachsuchengespanne nach § 21 Landesjagdgesetz, beim Landesjagdverband registriert. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe; Befreiung nach Ablauf des Kalenderjahres. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde aus dem Tübinger Tierheim: Bei mindestens zwei Jahren Haltung: steuerfrei für die ersten 12 Monate, gewährt nach Ablauf der Frist. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
Ermäßigungen
- Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 50 %: Nur für den ersten Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3)
- Alleinstehende ab 60 mit KreisBonusCard – 50 %: Nur für den ersten Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Bei unterjährigem Beginn/Ende anteilige Steuer. validFrom unbekannt: Satzungsfassung 2017 nennt keinen Geltungsbeginn für 144 €; die städtische Infoseite bestätigt 144 €.
Quellen
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer (Universitätsstadt Tübingen), Stand 06.02.2017. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.