Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Tübingen 2026

Die Hundesteuer in Tübingen beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Tübingen144 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund144 €

Einheitlicher Satz für jeden Hund, unabhängig von der Anzahl.

Quelle: Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer (Universitätsstadt Tübingen)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Tübingen erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Tübingen

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Tübingen

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist an bei: Fachabteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Tübingen. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids

      Steuerbefreiungen

      • Assistenzhunde: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H). (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung bzw. Wiederholungsprüfung, verfügbar für den Schutz der Zivilbevölkerung. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Nachsuchenhunde: Nachsuchengespanne nach § 21 Landesjagdgesetz, beim Landesjagdverband registriert. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Therapiehunde: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Behinderten- oder Altenhilfe; Befreiung nach Ablauf des Kalenderjahres. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tübinger Tierheim: Bei mindestens zwei Jahren Haltung: steuerfrei für die ersten 12 Monate, gewährt nach Ablauf der Frist. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 50 %: Nur für den ersten Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3)
      • Alleinstehende ab 60 mit KreisBonusCard – 50 %: Nur für den ersten Hund, auf Antrag. (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Bei unterjährigem Beginn/Ende anteilige Steuer. validFrom unbekannt: Satzungsfassung 2017 nennt keinen Geltungsbeginn für 144 €; die städtische Infoseite bestätigt 144 €.

      Quellen

      Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer (Universitätsstadt Tübingen), Stand 06.02.2017. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Tübingen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Tübingen?

      Die Hundesteuer in Tübingen beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Tübingen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Tübingen zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Tübingen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Tübingen fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

      Wer ist in Tübingen von der Hundesteuer befreit?

      Assistenzhunde; Rettungshunde; Nachsuchenhunde; Therapiehunde; Hunde aus dem Tübinger Tierheim; Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (ermäßigt); Alleinstehende ab 60 mit KreisBonusCard (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.