Hund anmelden in Ludwigsburg
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Kasse und Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Ludwigsburg. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen: Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl oder H (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde: Anerkannt nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Rettungshunde: Bestandene Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), für den Zivilschutz verfügbar (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Keine Steuerermäßigungen in der Satzung; Zwingersteuer (§ 8) aufgehoben. Für Kampfhunde nur Befreiung als Rettungshund, für gefährliche Hunde keine Befreiung (§ 7 Abs. 2).
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung) vom 15.11.2000, geändert am 19.11.2025, Stand 19.11.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.