Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Ludwigsburg 2026

Die Hundesteuer in Ludwigsburg beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 504 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 948 €.

Ludwigsburg168 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund168 €
Zweiter Hund336 €
Jeder weitere Hund336 €

Werden neben Kampfhunden/gefährlichen Hunden normale Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (336 €).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung) vom 15.11.2000, geändert am 19.11.2025

Listenhunde und gefährliche Hunde

Erster Hund948 €
Zweiter Hund1.896 €
Jeder weitere Hund1.896 €

Kampfhunde nach § 6 (vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier; im Einzelfall u. a. Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Tosa Inu) und von der Ortspolizeibehörde festgestellte gefährliche Hunde

Rechner für Ludwigsburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Ludwigsburg

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters an bei: Fachbereich Finanzen, Abteilung Kasse und Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Ludwigsburg. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides

      Steuerbefreiungen

      • Hunde blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen: Merkzeichen B, Bl, Gl, TBl oder H (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Assistenzhunde: Anerkannt nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Rettungshunde: Bestandene Prüfung oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), für den Zivilschutz verfügbar (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Keine Steuerermäßigungen in der Satzung; Zwingersteuer (§ 8) aufgehoben. Für Kampfhunde nur Befreiung als Rettungshund, für gefährliche Hunde keine Befreiung (§ 7 Abs. 2).

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ludwigsburg (Hundesteuersatzung) vom 15.11.2000, geändert am 19.11.2025, Stand 19.11.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Ludwigsburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Ludwigsburg?

      Die Hundesteuer in Ludwigsburg beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 504 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 948 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Ludwigsburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Ludwigsburg zusammen 504 € im Jahr, mit drei Hunden 840 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Ludwigsburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Ludwigsburg fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

      Wer ist in Ludwigsburg von der Hundesteuer befreit?

      Hunde blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen; Assistenzhunde; Rettungshunde. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.