Hund anmelden in Karlsruhe
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters an bei: Kommunale Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Karlsruhe. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde blinder oder hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe (Merkzeichen Bl oder H) (§ 6 Abs. 1)
- Rettungshunde: Bestandene Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, verfügbar für den Zivilschutz (§ 6 Abs. 2)
- Diensthunde: Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (§ 6 Abs. 3)
- Hunde in Tierheimen: Aus Tierschutzgründen in Tierheimen o. ä. untergebracht (§ 6 Abs. 4)
- Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl (§ 6 Abs. 5)
- Assistenzhunde: Nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Abs. 6)
Ermäßigungen
- Berufshunde – 50 %: Unmittelbar für die Berufsausübung notwendig (§ 7 Abs. 1)
- Schutzhundeprüfung III – 50 %: Im Vorjahr mit Erfolg abgelegt (§ 7 Abs. 2)
- Wachhunde im Außenbereich – 50 %: Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude; nicht für Kleingärten, Gartenhäuser (§ 7 Abs. 3)
- Unbilligkeit aus persönlichen Verhältnissen – 50 %: Wenn der volle Steuersatz aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre (§ 7 Abs. 4)
- Zwingersteuer für Züchter: Mind. zwei rassereine Hunde gleicher Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Zuchtbucheintrag: 288 € für die Hunde dieser Rasse (§ 8)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 1.1.2026 gibt die Stadt Karlsruhe keine Hundesteuermarken mehr aus (§ 12 aufgehoben). § 7 verweist für die Ermäßigung wörtlich auf 'die Steuer nach § 5 Abs. 2' (Zwingersteuer) – vermutlich Redaktionsversehen, gemeint wohl § 5 Abs. 1.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Stand 1. Januar 2026)
- Stadt Karlsruhe: Hundesteuer - Hund anmelden
- Stadt Karlsruhe: Hundesteuer - Ersatzmarke (Ausgabe entfällt ab 1.1.2026)
- Änderungssatzung 21.10.2025 (Gemeinderatsvorlage)
Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025, Stand 21.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.