Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Karlsruhe 2026

Die Hundesteuer in Karlsruhe beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Karlsruhe144 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund144 €

Einheitlicher Satz für jeden Hund. Zwingersteuer 288 € (§ 5 Abs. 2, § 8).

Quelle: Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025

Listenhunde und gefährliche Hunde

Karlsruhe erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Karlsruhe

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters an bei: Kommunale Steuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Karlsruhe. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides

      Steuerbefreiungen

      • Hunde blinder oder hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe (Merkzeichen Bl oder H) (§ 6 Abs. 1)
      • Rettungshunde: Bestandene Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, verfügbar für den Zivilschutz (§ 6 Abs. 2)
      • Diensthunde: Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln (§ 6 Abs. 3)
      • Hunde in Tierheimen: Aus Tierschutzgründen in Tierheimen o. ä. untergebracht (§ 6 Abs. 4)
      • Herdengebrauchshunde: In der erforderlichen Anzahl (§ 6 Abs. 5)
      • Assistenzhunde: Nach § 12e Abs. 3 BGG (§ 6 Abs. 6)

      Ermäßigungen

      • Berufshunde – 50 %: Unmittelbar für die Berufsausübung notwendig (§ 7 Abs. 1)
      • Schutzhundeprüfung III – 50 %: Im Vorjahr mit Erfolg abgelegt (§ 7 Abs. 2)
      • Wachhunde im Außenbereich – 50 %: Gebäude mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude; nicht für Kleingärten, Gartenhäuser (§ 7 Abs. 3)
      • Unbilligkeit aus persönlichen Verhältnissen – 50 %: Wenn der volle Steuersatz aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre (§ 7 Abs. 4)
      • Zwingersteuer für Züchter: Mind. zwei rassereine Hunde gleicher Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Zuchtbucheintrag: 288 € für die Hunde dieser Rasse (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 1.1.2026 gibt die Stadt Karlsruhe keine Hundesteuermarken mehr aus (§ 12 aufgehoben). § 7 verweist für die Ermäßigung wörtlich auf 'die Steuer nach § 5 Abs. 2' (Zwingersteuer) – vermutlich Redaktionsversehen, gemeint wohl § 5 Abs. 1.

      Quellen

      Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025, Stand 21.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Karlsruhe

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Karlsruhe?

      Die Hundesteuer in Karlsruhe beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 288 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Karlsruhe?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Karlsruhe zusammen 288 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Karlsruhe anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Karlsruhe fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

      Wer ist in Karlsruhe von der Hundesteuer befreit?

      Hunde blinder oder hilfloser Personen; Rettungshunde; Diensthunde; Hunde in Tierheimen; Herdengebrauchshunde; Assistenzhunde; Berufshunde (ermäßigt); Schutzhundeprüfung III (ermäßigt); Wachhunde im Außenbereich (ermäßigt); Unbilligkeit aus persönlichen Verhältnissen (ermäßigt); Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.