Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Reutlingen 2026

Die Hundesteuer in Reutlingen beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 468 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 936 €.

Reutlingen156 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund156 €
Zweiter Hund312 €
Jeder weitere Hund312 €

Werden neben gefährlichen Hunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (312 €). Steuerbefreite Hunde zählen bei der Anzahl nicht mit.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Erster Hund936 €
Zweiter Hund1.872 €
Jeder weitere Hund1.872 €

Hunde, deren Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird (American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie von der Ortspolizeibehörde im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (§ 7)

Für gefährliche Hunde wird keine Steuervergünstigung gewährt (§ 10 Abs. 4).

Rechner für Reutlingen

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Reutlingen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist an bei: Abteilung Steuern, Federnseestraße 17. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Reutlingen. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides

      Steuerbefreiungen

      • Assistenzhunde schwerbehinderter Personen: Auf Antrag; GdB mindestens 50 und gültiger Schwerbehindertenausweis, abgeschlossene Assistenzhundeausbildung; ein Hund je Haushalt (§ 8 Nr. 1, § 11 Abs. 1)
      • Rettungs- und Suchhunde: Auf Antrag; bestandene Rettungshundeprüfung und Wiederholungsprüfung (§ 8 Nr. 2, § 11 Abs. 2)
      • Jagdhunde: Auf Antrag; gültiger Jagdschein und Brauchbarkeitsprüfung; ein Hund je Haushalt (§ 8 Nr. 3, § 11 Abs. 3)
      • Ausgediente Rettungs- und Suchhunde: Mindestens 5 Jahre im Einsatz, aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr verwendbar (§ 8 Nr. 4)
      • Ausgediente Diensthunde: Mindestens 5 Jahre bei Bundeswehr, Polizei oder Zoll, aus Krankheits- oder Altersgründen ausgeschieden (§ 8 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Alleinstehende ab 60 Jahren mit geringem Einkommen – 50 %: Monatliches Einkommen einschließlich Wohngeld nach Abzug der Nettomiete nicht über dem Doppelten des Eckregelsatzes der Sozialhilfe; auf Antrag (§ 9)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 18.12.2018, zuletzt geändert am 18.11.2025 (2. Änderung, bekanntgemacht 23.12.2025); Sätze laut Stadtseite ab 01.01.2026. Ersatzmarke 15 €. Online-Anmeldung über service-bw (Servicekonto BW nötig).

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS), Stand 18.11.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Reutlingen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Reutlingen?

      Die Hundesteuer in Reutlingen beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 468 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 936 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Reutlingen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Reutlingen zusammen 468 € im Jahr, mit drei Hunden 780 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Reutlingen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Reutlingen fällig?

      Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

      Wer ist in Reutlingen von der Hundesteuer befreit?

      Assistenzhunde schwerbehinderter Personen; Rettungs- und Suchhunde; Jagdhunde; Ausgediente Rettungs- und Suchhunde; Ausgediente Diensthunde; Alleinstehende ab 60 Jahren mit geringem Einkommen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.