Hund anmelden in Heidelberg
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist an bei: Kämmereiamt, Abteilung Kasse und Steuern, Poststraße 50, 69115 Heidelberg. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Steuerbefreiungen
- Assistenz- und Begleithunde: Für Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, Gl, aG oder H; auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Bestandene Rettungshundeprüfung, für den Zivilschutz verfügbar; auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim: Vom Tierschutzverein für Heidelberg und Umgebung e.V. im Stadtgebiet vermittelt; Befreiung für ein Jahr (§ 8 Abs. 1 Nr. 3)
- Inhaber Heidelberg-Pass / Heidelberg-Pass+: Erster Hund steuerfrei; zweiter Hund 144 €, jeder weitere 288 €; nicht für Kampf- oder gefährliche Hunde; auf Antrag (§ 8 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Neue Satzung vom 08.10.2025, in Kraft 01.01.2026 (ersetzt Satzung von 1996). Zwingersteuer abgeschafft. Online-Formular der Stadt (formulare.virtuelles-rathaus.de) betrifft nur den Rasse-Fragebogen, keine allgemeine Online-Anmeldung gefunden. Hunde ohne Rückmeldung zum Fragebogen bis 01.12.2025 wurden mit dem Satz für gefährliche Hunde veranlagt.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF)
- Stadt Heidelberg: Hundesteuer
- Pressemitteilung: Hundesteuer wird zum 1. Januar 2026 erhöht
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Heidelberg (Hundesteuersatzung – HuStS), Stand 08.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.