Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Stuttgart 2026

Die Hundesteuer in Stuttgart beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 432 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 816 €.

Stuttgart144 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €

Werden neben Kampfhunden/gefährlichen Hunden andere Hunde gehalten, gelten diese als weitere Hunde (288 €).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund816 €

Von der Ortspolizeibehörde festgestellte Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (§ 1 PolVO), gefährliche Hunde (§ 2 PolVO) sowie American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration

Rechner für Stuttgart

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Stuttgart

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat an bei: Stadtkämmerei, Hunde- und Übernachtungssteuer (Sachgebiet Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Stuttgart. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für gehörlose oder hilfsbedürftige Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
      • Rettungshunde: Auf Antrag, nach bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung und Verfügbarkeit für den Zivilschutz. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)

      Ermäßigungen

      • Hunde aus dem Tierheim Stuttgart – 50 %: Auf Antrag für Hunde, die ab 1.1.2020 direkt aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Stuttgart aufgenommen wurden; nur für den ersten Hund, nicht für Kampfhunde. (§ 6a)
      • Zwingersteuer für Züchter: 288 € pro Zwinger (bis 5 Hunde), je weitere bis zu 5 Hunde +288 €; auf Antrag, Eintrag ins Zuchtbuch nötig, nicht für Kampfhunderassen. (§ 5 Abs. 3, § 7)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 26.09.1996, zuletzt geändert am 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), in Kraft ab 01.01.2026. Ersatzmarke 5 €.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart, Stand 23.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Stuttgart

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?

      Die Hundesteuer in Stuttgart beträgt 144 € pro Jahr für einen Hund (12 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 432 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 816 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Stuttgart?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Stuttgart zusammen 432 € im Jahr, mit drei Hunden 720 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Stuttgart anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Stuttgart fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

      Wer ist in Stuttgart von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für gehörlose oder hilfsbedürftige Personen; Rettungshunde; Hunde aus dem Tierheim Stuttgart (ermäßigt); Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.