Hund anmelden in Stuttgart
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat an bei: Stadtkämmerei, Hunde- und Übernachtungssteuer (Sachgebiet Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Stuttgart. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde für gehörlose oder hilfsbedürftige Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Auf Antrag, nach bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung und Verfügbarkeit für den Zivilschutz. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
Ermäßigungen
- Hunde aus dem Tierheim Stuttgart – 50 %: Auf Antrag für Hunde, die ab 1.1.2020 direkt aus dem Tierheim Stuttgart oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Stuttgart aufgenommen wurden; nur für den ersten Hund, nicht für Kampfhunde. (§ 6a)
- Zwingersteuer für Züchter: 288 € pro Zwinger (bis 5 Hunde), je weitere bis zu 5 Hunde +288 €; auf Antrag, Eintrag ins Zuchtbuch nötig, nicht für Kampfhunderassen. (§ 5 Abs. 3, § 7)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 26.09.1996, zuletzt geändert am 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), in Kraft ab 01.01.2026. Ersatzmarke 5 €.
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart, Stand 23.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.