Hund anmelden in Mannheim
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat an bei: Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides mit dem Jahresbetrag; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15.02.
Steuerbefreiungen
- Hunde für schwerbehinderte Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H; nur für den ersten Hund. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Nach bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung und Verfügbarkeit für den Zivilschutz. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Mannheim: Unbefristet für Hunde, die ab 1.1.2020 direkt aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Mannheim aufgenommen wurden; für Kampfhunde nur mit Hundeführerschein; nicht bei Rückübernahme durch den früheren Halter. (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
- Nachsuchhunde: Brauchbare Jagdhunde, die nachweislich regelmäßig als Nachsuchhunde eingesetzt werden. (§ 6 Abs. 1 Nr. 5)
- Hundeführerschein: Befreiung für die zwei Jahre nach dem Prüfungsjahr bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein oder vergleichbarer Prüfung (z. B. FCI-Begleithundeprüfung); einmal je Hund; nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde; Antrag bis 30.06. des Folgejahres. (§ 6a)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII): Auf Antrag Ermäßigung auf 60 € pro Jahr; nur für den ersten Hund. (§ 6 Abs. 2)
- Zwingersteuer für Züchter: 144 € pro Zwinger auf Antrag; mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, Eintrag ins Zuchtbuch. (§ 5 Abs. 1 d, § 7)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen 18.11.2025, in Kraft 01.01.2026 (Amtsblatt Nr. 51 v. 18.12.2025).
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim, Stand 18.11.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.