Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Freiburg im Breisgau 2026

Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Freiburg120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund120 €
Zweiter Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. vom 2. März 2021 in der Fassung der Satzung vom 9. Mai 2023

Listenhunde und gefährliche Hunde

Freiburg im Breisgau erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Freiburg im Breisgau

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung an bei: Stadtkämmerei, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund 3 Monate alt wird.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Freiburg im Breisgau. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (Jahressteuer)

      Steuerbefreiungen

      • Hunde tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Assistenz- und Begleithunde: Z. B. Signal-, Gehörlosen-, medizinische Signal- und Servicehunde, mit Nachweis qualifizierter Ausbildung und fachärztlicher Stellungnahme, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Therapie- und Besuchshunde: Ausgebildet und regelmäßig im Einsatz, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Rettungshunde: Mit bestandener (Wiederholungs-)Prüfung, für den Schutz der Zivilbevölkerung verfügbar, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus Freiburger Tierheimen: Nach dem 01.01.2021 aus einem Tierheim in Freiburg oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Freiburg übernommen: nach einem Jahr Haltungsdauer unbefristet steuerfrei, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
      • Hüte- und Herdenschutzhunde: In landwirtschaftlichen Betrieben überwiegend als Hüte- oder Herdenschutzhunde eingesetzt, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII – 33 %: Ermäßigung um ein Drittel, nur für den ersten Hund, auf Antrag innerhalb von vier Wochen. (§ 8)
      • Zwingersteuer für Hundezüchter: Für nicht ausschließlich gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): pauschal 360 € je Zwinger, auf Antrag. (§ 6)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Änderungssatzung vom 09.05.2023 laut Satzung am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ermäßigung im Satzungstext als 'um ein Drittel' (percent 33 gerundet).

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. vom 2. März 2021 in der Fassung der Satzung vom 9. Mai 2023, Stand 09.05.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?

      Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Freiburg im Breisgau?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Freiburg im Breisgau zusammen 360 € im Jahr, mit drei Hunden 600 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung erfolgen. Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund 3 Monate alt wird. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (Jahressteuer).

      Wer ist in Freiburg im Breisgau von der Hundesteuer befreit?

      Hunde tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen; Assistenz- und Begleithunde; Therapie- und Besuchshunde; Rettungshunde; Hunde aus Freiburger Tierheimen; Hüte- und Herdenschutzhunde; Empfänger von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (ermäßigt); Zwingersteuer für Hundezüchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.