Hund anmelden in Freiburg im Breisgau
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung an bei: Stadtkämmerei, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund 3 Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Freiburg im Breisgau. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides (Jahressteuer)
Steuerbefreiungen
- Hunde tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenz- und Begleithunde: Z. B. Signal-, Gehörlosen-, medizinische Signal- und Servicehunde, mit Nachweis qualifizierter Ausbildung und fachärztlicher Stellungnahme, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Therapie- und Besuchshunde: Ausgebildet und regelmäßig im Einsatz, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
- Rettungshunde: Mit bestandener (Wiederholungs-)Prüfung, für den Schutz der Zivilbevölkerung verfügbar, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde aus Freiburger Tierheimen: Nach dem 01.01.2021 aus einem Tierheim in Freiburg oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Freiburg übernommen: nach einem Jahr Haltungsdauer unbefristet steuerfrei, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
- Hüte- und Herdenschutzhunde: In landwirtschaftlichen Betrieben überwiegend als Hüte- oder Herdenschutzhunde eingesetzt, auf Antrag. (§ 7 Abs. 1 Nr. 6)
Ermäßigungen
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII – 33 %: Ermäßigung um ein Drittel, nur für den ersten Hund, auf Antrag innerhalb von vier Wochen. (§ 8)
- Zwingersteuer für Hundezüchter: Für nicht ausschließlich gewerbliche Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): pauschal 360 € je Zwinger, auf Antrag. (§ 6)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Änderungssatzung vom 09.05.2023 laut Satzung am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ermäßigung im Satzungstext als 'um ein Drittel' (percent 33 gerundet).
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung 09.05.2023)
- Stadt Freiburg: Hundesteuer – Hund anmelden
- Stadt Freiburg: Hunde in der Stadt
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. vom 2. März 2021 in der Fassung der Satzung vom 9. Mai 2023, Stand 09.05.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.