Baden-Württemberg · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Esslingen am Neckar 2026

Die Hundesteuer in Esslingen am Neckar beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 396 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht. Ab 01.01.2027 steigt sie auf 144 € für den ersten Hund.

Esslingen132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €

Für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich der Satz; steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und am 18.11.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Esslingen am Neckar erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Beschlossen am 27.07.2026

Ab 01.01.2027 gelten neue Sätze

Normale Hunde
Erster Hund144 €
Zweiter Hund288 €
Jeder weitere Hund288 €

Auch nach der Änderung gibt es keinen erhöhten Satz für Listenhunde.

Quelle: Änderung der Hundesteuersatzung. Der Rechner zeigt bis dahin die aktuellen Sätze.

Rechner für Esslingen am Neckar

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Esslingen am Neckar

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters, schriftlich an bei: Stadtkämmerei, Bürgerbüro Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für hilfsbedürftige Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis dienen (Merkzeichen laut Satzung 2027: B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag. (§ 6 Nr. 1)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), für den Schutz der Zivilbevölkerung verfügbar, auf Antrag. (§ 6 Nr. 2)
      • Assistenzhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag. (§ 6 Nr. 3)

      Ermäßigungen

      • Zwingersteuer für Züchter: Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Zuchtbucheintrag zahlen auf Antrag das Dreifache des Einzelsatzes (396 €) je bis zu 5 Hunde. (§ 5 Abs. 3, § 7)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 01.01.2027 gilt die neue Satzung vom 27.07.2026 (bekannt gemacht 28.09.2026): 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren; übrige Regeln inhaltlich gleich. Die Ortsrecht-Seite verlinkt unter 9/1 bereits eine PDF mit Datum 30.09.2026 (vermutlich die neue Fassung); hier ist bewusst die bis 31.12.2026 gültige Fassung als Quelle angegeben. In der Fassung 2024 fehlt im PDF-Text die Liste der Merkzeichen in § 6 Nr. 1. Online-An-/Abmeldung und Befreiungsantrag über das Service-Portal apps.esslingen.de (genaue URL nicht ermittelt). Steuerpflicht nur bei Hauptwohnsitz in Esslingen, wenn der Hund in mehreren Gemeinden gehalten wird.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und am 18.11.2024, Stand 18.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Esslingen am Neckar

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Esslingen am Neckar?

      Die Hundesteuer in Esslingen am Neckar beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 396 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht. Ab 01.01.2027 steigt sie auf 144 € für den ersten Hund.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Esslingen am Neckar?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Esslingen am Neckar zusammen 396 € im Jahr, mit drei Hunden 660 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Esslingen am Neckar anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters, schriftlich erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Esslingen am Neckar fällig?

      Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

      Wer ist in Esslingen am Neckar von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für hilfsbedürftige Personen; Rettungshunde; Assistenzhunde; Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.