Hund anmelden in Esslingen am Neckar
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des steuerbaren Alters, schriftlich an bei: Stadtkämmerei, Bürgerbüro Finanzen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
Steuerbefreiungen
- Hunde für hilfsbedürftige Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis dienen (Merkzeichen laut Satzung 2027: B, BL, aG, GL oder H), auf Antrag. (§ 6 Nr. 1)
- Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung (innerhalb der letzten zwölf Monate), für den Schutz der Zivilbevölkerung verfügbar, auf Antrag. (§ 6 Nr. 2)
- Assistenzhunde: Anerkannte Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag. (§ 6 Nr. 3)
Ermäßigungen
- Zwingersteuer für Züchter: Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Zuchtbucheintrag zahlen auf Antrag das Dreifache des Einzelsatzes (396 €) je bis zu 5 Hunde. (§ 5 Abs. 3, § 7)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Ab 01.01.2027 gilt die neue Satzung vom 27.07.2026 (bekannt gemacht 28.09.2026): 144 € für den ersten Hund, 288 € für jeden weiteren; übrige Regeln inhaltlich gleich. Die Ortsrecht-Seite verlinkt unter 9/1 bereits eine PDF mit Datum 30.09.2026 (vermutlich die neue Fassung); hier ist bewusst die bis 31.12.2026 gültige Fassung als Quelle angegeben. In der Fassung 2024 fehlt im PDF-Text die Liste der Merkzeichen in § 6 Nr. 1. Online-An-/Abmeldung und Befreiungsantrag über das Service-Portal apps.esslingen.de (genaue URL nicht ermittelt). Steuerpflicht nur bei Hauptwohnsitz in Esslingen, wenn der Hund in mehreren Gemeinden gehalten wird.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung 18.11.2024, gültig ab 01.01.2025)
- Amtliche Bekanntmachung 28.09.2026: neue Hundesteuersatzung ab 01.01.2027
- Stadt Esslingen: Hundehaltung
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Esslingen am Neckar vom 07.10.1996, zuletzt geändert am 26.09.2016 und am 18.11.2024, Stand 18.11.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.