Hund anmelden in Heilbronn
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich an bei: Stadtkämmerei, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Heilbronn. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids
Steuerbefreiungen
- Hunde für taube und hilfebedürftige Personen: Ausschließlich zu Schutz und Hilfe; hilfebedürftig heißt Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Auf Antrag. (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung innerhalb von 12 Monaten vor Jahresbeginn bzw. Beginn der Steuerpflicht, für den Schutz der Zivilbevölkerung verfügbar. Auf Antrag. (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Ab 01.01.2027 (Änderungssatzung vom 26.03.2026, Stadtzeitung Nr. 8 vom 15.04.2026): erster Hund 132 €, zweiter und jeder weitere 264 €, erster gefährlicher Hund 600 €, zweiter und jeder weitere gefährliche Hund 1.200 €. Keine Ermäßigungen in der Satzung. Steuermarken gültig bis 31.12.2029.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Stand 11/2015)
- Hundesteuersatzung gültig ab 01.01.2027 (PDF)
- Stadt Heilbronn: Hundesteuer
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn vom 14. Juni 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.10.2015 (in Kraft seit 01.01.2016), Stand 22.10.2015. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.