Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Wuppertal 2026

Die Hundesteuer in Wuppertal beträgt 160 € pro Jahr für einen Hund (13,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 576 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.000 €.

Wuppertal160 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund160 €
Zwei Hundeje 288 €
Drei oder mehr Hundeje 288 €

Bei zwei oder mehr Hunden je Hund 288 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund1.000 €

Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier), Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Rottweiler, Tosa Inu) und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde

Auf Antrag Regelsteuersatz nach bestandener Verhaltensprüfung (§ 2 Abs. 3).

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Wuppertal

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nach dem auf den Zuzug folgenden Monat an bei: Ressort Finanzen, Steueramt (403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Wuppertal.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. (auf Antrag jährlich am 1. Juli)

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt bis zwei Monate: Auf Antrag, wenn der Hund in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit ist. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 3 Abs. 1 a)
      • Hunde für Blinde, Gehörlose und hilflose Personen: Auf Antrag, Schwerbehindertenausweis mit H, Bl, Gl oder RF (RF nur bei Seh- oder Hörschädigung); grundsätzlich ein Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 3 Abs. 1 b)
      • Hunde aus dem Tierheim: Unmittelbar aus dem Tierheim Wuppertal oder der Nachbarstädte aufgenommen: erste 12 Monate steuerfrei (§ 3 Abs. 1 c)
      • Rettungshunde: Geprüfte Rettungshunde einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation; jährlicher Nachweis (§ 3 Abs. 1 d)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und Gleichgestellte – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Letzte Änderung: 4. Änderungssatzung vom 19.12.2022 (Stadtbote Nr. 39/2022), gültig ab 01.01.2023. Satzungstext nennt noch 'ALG II'. Ermäßigung 'auf ein Viertel' = 75 % Nachlass. Befreite Hunde zählen bei der Hundeanzahl nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 4).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008, Stand 19.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Wuppertal

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Wuppertal?

      Die Hundesteuer in Wuppertal beträgt 160 € pro Jahr für einen Hund (13,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 576 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.000 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Wuppertal?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Wuppertal zusammen 576 € im Jahr, mit drei Hunden 864 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Wuppertal anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nach dem auf den Zuzug folgenden Monat erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Wuppertal fällig?

      Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. (auf Antrag jährlich am 1. Juli).

      Wer ist in Wuppertal von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt bis zwei Monate; Hunde für Blinde, Gehörlose und hilflose Personen; Hunde aus dem Tierheim; Rettungshunde; Empfänger von Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und Gleichgestellte (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.