Hund anmelden in Wuppertal
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. nach dem auf den Zuzug folgenden Monat an bei: Ressort Finanzen, Steueramt (403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Wuppertal.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. (auf Antrag jährlich am 1. Juli)
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt bis zwei Monate: Auf Antrag, wenn der Hund in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit ist. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 3 Abs. 1 a)
- Hunde für Blinde, Gehörlose und hilflose Personen: Auf Antrag, Schwerbehindertenausweis mit H, Bl, Gl oder RF (RF nur bei Seh- oder Hörschädigung); grundsätzlich ein Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 3 Abs. 1 b)
- Hunde aus dem Tierheim: Unmittelbar aus dem Tierheim Wuppertal oder der Nachbarstädte aufgenommen: erste 12 Monate steuerfrei (§ 3 Abs. 1 c)
- Rettungshunde: Geprüfte Rettungshunde einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation; jährlicher Nachweis (§ 3 Abs. 1 d)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und Gleichgestellte – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Letzte Änderung: 4. Änderungssatzung vom 19.12.2022 (Stadtbote Nr. 39/2022), gültig ab 01.01.2023. Satzungstext nennt noch 'ALG II'. Ermäßigung 'auf ein Viertel' = 75 % Nachlass. Befreite Hunde zählen bei der Hundeanzahl nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 4).
Quellen
- Hundesteuersatzung, aktuelle Fassung gültig ab 01.01.2023 (PDF)
- Stadt Wuppertal: Hundesteuer
- Stadt Wuppertal: Hundesteuer Befreiung/Ermäßigung
- Stadtrecht – Archiv Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008, Stand 19.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.