Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Düsseldorf 2026

Die Hundesteuer in Düsseldorf beträgt 96 € pro Jahr für einen Hund (8 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Düsseldorf96 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund96 €
Zwei Hundeje 150 €
Drei oder mehr Hundeje 180 €

Bei zwei Hunden je Hund 150 €, bei drei oder mehr je Hund 180 €.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund600 €
Zwei Hundeje 900 €
Drei oder mehr Hundeje 1.200 €

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen; im Einzelfall festgestellte) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu)

Zusammen mit normalen Hunden: 750 € für einen solchen Hund, 1.050 € je Hund bei zwei oder mehr. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Regelsatz. Keine Befreiung oder Ermäßigung.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Düsseldorf

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. im Zuzugsfall in den ersten zwei Wochen des Folgemonats an bei: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Welpen: Steuerpflicht bei eigenen Welpen ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Düsseldorf. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde (§ 4 Nr. 1)
      • Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H; höchstens zwei Hunde (§ 4 Nr. 2)
      • Rettungshunde: Bestandene Prüfung bei anerkanntem Verein/Verband (§ 4 Nr. 3)
      • Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 4 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: Erstmalige Aufnahme; für die ersten zwölf Monate (§ 4 Nr. 5)
      • Assistenzhunde: Nach § 12e Abs. 3 BGG, Ausweis Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (§ 4 Nr. 6)
      • Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis drei Monate, für mitgebrachte Hunde (§ 3)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
      • Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen – 75 %: Mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil; Steuer ein Viertel; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2)
      • Inhaber des Düsselpasses – 75 %: Steuer ein Viertel des Regelsatzes; nur für einen Hund; auch wirtschaftlich Gleichgestellte (§ 5 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Neufassung in Kraft seit 01.01.2024. Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Aufnahmemonats; Welpen aus eigener Zucht ab drei Monaten. Stadt-Infoseite nennt dieselben Sätze.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023, Stand 19.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Düsseldorf

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Düsseldorf?

      Die Hundesteuer in Düsseldorf beträgt 96 € pro Jahr für einen Hund (8 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Düsseldorf?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Düsseldorf zusammen 300 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Düsseldorf anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. im Zuzugsfall in den ersten zwei Wochen des Folgemonats erfolgen. Steuerpflicht bei eigenen Welpen ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Düsseldorf fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai.

      Wer ist in Düsseldorf von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde; Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen; Rettungshunde; Hunde auf Binnenschiffen; Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath; Assistenzhunde; Kurzaufenthalt; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen (ermäßigt); Inhaber des Düsselpasses (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.