Hund anmelden in Düsseldorf
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. im Zuzugsfall in den ersten zwei Wochen des Folgemonats an bei: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Welpen: Steuerpflicht bei eigenen Welpen ab einem Alter von drei Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Düsseldorf. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai
Steuerbefreiungen
- Blindenführhunde (§ 4 Nr. 1)
- Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H; höchstens zwei Hunde (§ 4 Nr. 2)
- Rettungshunde: Bestandene Prüfung bei anerkanntem Verein/Verband (§ 4 Nr. 3)
- Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 4 Nr. 4)
- Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: Erstmalige Aufnahme; für die ersten zwölf Monate (§ 4 Nr. 5)
- Assistenzhunde: Nach § 12e Abs. 3 BGG, Ausweis Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (§ 4 Nr. 6)
- Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis drei Monate, für mitgebrachte Hunde (§ 3)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 1)
- Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen – 75 %: Mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil; Steuer ein Viertel; höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 2)
- Inhaber des Düsselpasses – 75 %: Steuer ein Viertel des Regelsatzes; nur für einen Hund; auch wirtschaftlich Gleichgestellte (§ 5 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Neufassung in Kraft seit 01.01.2024. Steuerpflicht beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Aufnahmemonats; Welpen aus eigener Zucht ab drei Monaten. Stadt-Infoseite nennt dieselben Sätze.
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023, Stand 19.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.