Hund anmelden in Köln
- Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug an bei: Steueramt der Stadt Köln, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 6 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Köln.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 1. April (Januar bis Juni) und am 1. Oktober (Juli bis Dezember) mit der Hälfte des Jahresbetrages
Steuerbefreiungen
- Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde: Regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation eingesetzte Rettungshunde mit anerkannter Prüfung, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus Kölner Tierheimen: Erstmalig direkt aus den Tierheimen Dellbrück, Zollstock oder Ostheim aufgenommen: 24 Monate steuerfrei; bei Übernahme ab 8 Jahren Alter lebenslang. Antrag innerhalb von vier Wochen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
Ermäßigungen
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII: Ermäßigung auf 60 € jährlich für einen Hund, auf Antrag, jeweils für 36 Monate. Bürgergeld-Empfänger erhalten keine Ermäßigung. (§ 3 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Gesamtfassung gilt laut Satzung ab 01.01.2026.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2025, Stand 17.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.