Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Essen 2026

Die Hundesteuer in Essen beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 432 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 852 €.

Essen156 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund156 €
Zwei Hundeje 216 €
Drei oder mehr Hundeje 252 €

Bei zwei Hunden 216 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 252 € je Hund. Gefährliche Hunde zählen bei der Hundeanzahl mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Essen

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund852 €

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde festgestellte gefährliche Hunde (§ 3 Hundesteuersatzung)

Bei Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Regelsteuersatz (§ 3 Abs. 4).

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Essen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt, Örtliche Aufwandssteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Essen.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15.05. und 15.11. mit der Hälfte des Jahresbetrages; auf Antrag zum 1. Juli in einem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Blindenführhunde: Auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dient; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit gültigem Ausweis (§ 5 Abs. 1 Nr. 9)
      • Hunde aus dem Tierheim Essen: Erstmalig aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim aufgenommen: 36 Monate steuerfrei; gefährliche Hunde nur mit Antrag auf Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
      • Rettungs- und Suchhunde: Mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung für Sicherheits- und Rettungskräfte (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
      • Forst- und Jagdhunde: Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und bestätigten Jagdaufsehern im Essener Stadtgebiet (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung von Herden, in der benötigten Anzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
      • Tierschutzvereine: Vereine, die überwiegend Hunde aus dem Raum Essen aufnehmen bzw. vermitteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
      • Kurzer Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist (§ 4)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialleistungen – 75 %: Für den ersten Hund Ermäßigung auf ein Viertel des Satzes (39 €) bei SGB II, SGB XII (3./4. Kap.), Kinderzuschlag, AsylbLG oder Kriegsopferfürsorge; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)
      • Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen – 50 %: Höchstens 2 Hunde, Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 6 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Steuermarke ist ein QR-Code (digital oder Papier), der beim Ausführen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist (§ 10 Abs. 3-4); keine physische Marke. Anträge/Anzeigen grundsätzlich über elektronische Formulare (§ 11).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Essen, Stand 15.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Essen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?

      Die Hundesteuer in Essen beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 432 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 852 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Essen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Essen zusammen 432 € im Jahr, mit drei Hunden 756 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Essen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Essen fällig?

      Halbjährlich am 15.05. und 15.11. mit der Hälfte des Jahresbetrages; auf Antrag zum 1. Juli in einem Jahresbetrag.

      Wer ist in Essen von der Hundesteuer befreit?

      Blindenführhunde; Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Assistenzhunde; Hunde aus dem Tierheim Essen; Rettungs- und Suchhunde; Forst- und Jagdhunde; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Tierschutzvereine; Kurzer Aufenthalt; Empfänger von Sozialleistungen (ermäßigt); Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.