Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Bochum 2026

Die Hundesteuer in Bochum beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 384 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Bochum168 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund168 €
Zwei Hundeje 192 €
Drei oder mehr Hundeje 216 €

Bei einem Hund 168 €, bei zwei Hunden 192 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 216 € je Hund. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Bochum vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22. Oktober 2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Bochum erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

Rechner für Bochum

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Bochum

      1. Melde den Hund vor Ablauf von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Amt für Finanzsteuerung, Steuerabteilung (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bochum.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15. Februar und am 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag. (§ 3 Buchst. a)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Buchst. b)
      • Hunde aus dem Tierheim: Aus einem gemeinnützigen Tierheim ohne Auslandsvermittlung übernommen und erstmals in den Haushalt aufgenommen: die ersten zwölf Monate steuerfrei, nur für einen Hund innerhalb von fünf Jahren, auf Antrag. (§ 3 Buchst. c)
      • Rettungs- und Assistenzhunde: Mit bestandener Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern und nachgewiesenem Einsatz, auf Antrag. (§ 3 Buchst. d)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. (§ 4 Abs. 1)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 4 Abs. 2)
      • Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld oder Asylbewerberleistungen – 50 %: Nachweis durch Bochum-Pass oder Leistungsbescheid, nur für einen Hund, auf Antrag. (§ 4 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Steuersätze gelten seit 01.01.2019; die Erste Änderungssatzung (in Kraft 05.11.2024) betraf nur Tierheim-Befreiung, Ermäßigung und Abmeldung. Die Stadt-Webseite nennt dieselben Sätze. Die Steuerpflicht beginnt bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem sie drei Monate alt werden; die Anmeldefrist läuft dann zwei Wochen ab diesem Alter.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Bochum vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22. Oktober 2024, Stand 22.10.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Bochum

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Bochum?

      Die Hundesteuer in Bochum beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 384 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Bochum?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Bochum zusammen 384 € im Jahr, mit drei Hunden 648 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Bochum anmelden?

      Die Anmeldung muss vor Ablauf von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Bochum fällig?

      Halbjährlich am 15. Februar und am 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages.

      Wer ist in Bochum von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen; Herdengebrauchshunde; Hunde aus dem Tierheim; Rettungs- und Assistenzhunde; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld oder Asylbewerberleistungen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.