Hund anmelden in Bochum
- Melde den Hund vor Ablauf von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Amt für Finanzsteuerung, Steuerabteilung (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Bochum.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 15. Februar und am 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag. (§ 3 Buchst. a)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Buchst. b)
- Hunde aus dem Tierheim: Aus einem gemeinnützigen Tierheim ohne Auslandsvermittlung übernommen und erstmals in den Haushalt aufgenommen: die ersten zwölf Monate steuerfrei, nur für einen Hund innerhalb von fünf Jahren, auf Antrag. (§ 3 Buchst. c)
- Rettungs- und Assistenzhunde: Mit bestandener Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern und nachgewiesenem Einsatz, auf Antrag. (§ 3 Buchst. d)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. (§ 4 Abs. 1)
- Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 4 Abs. 2)
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld oder Asylbewerberleistungen – 50 %: Nachweis durch Bochum-Pass oder Leistungsbescheid, nur für einen Hund, auf Antrag. (§ 4 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Steuersätze gelten seit 01.01.2019; die Erste Änderungssatzung (in Kraft 05.11.2024) betraf nur Tierheim-Befreiung, Ermäßigung und Abmeldung. Die Stadt-Webseite nennt dieselben Sätze. Die Steuerpflicht beginnt bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem sie drei Monate alt werden; die Anmeldefrist läuft dann zwei Wochen ab diesem Alter.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Bochum vom 07.12.2018 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 22. Oktober 2024, Stand 22.10.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.