Hund anmelden in Mönchengladbach
- Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, Abteilung Aufwandsteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Mönchengladbach. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich am 15. Februar; bei Beginn während des Jahres einen Monat nach Zugang des Bescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis der Ausbildung (§ 3 Abs. 2a)
- Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach: Erstmalig aus dem Tierheim Mönchengladbach übernommen: 12 Monate steuerfrei (§ 3 Abs. 3)
- Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 3 Abs. 4)
- Kurzer Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von SGB II/SGB XII und Gleichgestellte – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, nur für einen Hund; Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis (§ 4 Abs. 3)
- Wachhunde für abgelegene Wohngebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1 a)
- Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten eingesetzt, mit Eignungsprüfung, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1 b)
- Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel, Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Exaktes Inkrafttreten der Satzung 2019 (Tag nach Bekanntmachung im Abl. MG S. 51) nicht ermittelt, daher validFrom null. Satzung und Serviceportal nennen identische Sätze. Hunde mit rein gewerblicher/beruflicher Haltung sind nicht steuer-, aber anmeldepflichtig.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Lesefassung inkl. 1. Nachtrag 2022)
- Serviceportal Mönchengladbach: Hundesteuer
- Serviceportal Mönchengladbach: Hundeanmeldung
Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022, Stand 14.09.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.