Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Mönchengladbach 2026

Die Hundesteuer in Mönchengladbach beträgt 138 € pro Jahr für einen Hund (11,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 331,20 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 720 €.

Mönchengladbach138 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund138 €
Zwei Hundeje 165,60 €
Drei oder mehr Hundeje 207 €

Bei zwei Hunden 165,60 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 207,00 € je Hund.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund720 €
Zwei Hundeje 960 €
Drei oder mehr Hundeje 1.152 €

Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen; im Einzelfall festgestellte) sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Rottweiler, Tosa Inu)

Bei zwei solcher Hunde 960 € je Hund, bei drei oder mehr 1.152 € je Hund. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag Regelsteuersatz (§ 2 Abs. 5). Keine Befreiungen oder Ermäßigungen.

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

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    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Mönchengladbach

      1. Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, Abteilung Aufwandsteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Mönchengladbach. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich am 15. Februar; bei Beginn während des Jahres einen Monat nach Zugang des Bescheides

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H (§ 3 Abs. 2)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis der Ausbildung (§ 3 Abs. 2a)
      • Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach: Erstmalig aus dem Tierheim Mönchengladbach übernommen: 12 Monate steuerfrei (§ 3 Abs. 3)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 3 Abs. 4)
      • Kurzer Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert ist (§ 3 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von SGB II/SGB XII und Gleichgestellte – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, nur für einen Hund; Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis (§ 4 Abs. 3)
      • Wachhunde für abgelegene Wohngebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1 a)
      • Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten eingesetzt, mit Eignungsprüfung, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1 b)
      • Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel, Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Exaktes Inkrafttreten der Satzung 2019 (Tag nach Bekanntmachung im Abl. MG S. 51) nicht ermittelt, daher validFrom null. Satzung und Serviceportal nennen identische Sätze. Hunde mit rein gewerblicher/beruflicher Haltung sind nicht steuer-, aber anmeldepflichtig.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022, Stand 14.09.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Mönchengladbach

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Mönchengladbach?

      Die Hundesteuer in Mönchengladbach beträgt 138 € pro Jahr für einen Hund (11,50 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 331,20 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 720 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Mönchengladbach?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Mönchengladbach zusammen 331,20 € im Jahr, mit drei Hunden 621 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Mönchengladbach anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten vier Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Mönchengladbach fällig?

      Jährlich am 15. Februar; bei Beginn während des Jahres einen Monat nach Zugang des Bescheides.

      Wer ist in Mönchengladbach von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Assistenzhunde; Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach; Rettungshunde; Kurzer Aufenthalt; Empfänger von SGB II/SGB XII und Gleichgestellte (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Wohngebäude (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.