Hund anmelden in Lünen
- Melde den Hund innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme in den Haushalt an bei: Steuerabteilung der Stadt Lünen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe).
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich; auf Antrag mit Einzugsermächtigung monatlich zum 1.
Steuerbefreiungen
- Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 3 Abs. 1)
- Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Ein Hund; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H; Mindestalter des Hundes 12 Monate. (§ 3 Abs. 2, § 4)
- Hunde aus Tierheimen im Kreis Unna: Steuerfrei für 24 Monate nach Vermittlung, auf Antrag mit Nachweis. (§ 3 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Konsolidierte, rechtlich nicht verbindliche Lesefassung der Stadt (Satzung vom 10.12.2012 i. d. F. der 3. Änderungssatzung vom 18.12.2025, in Kraft 01.01.2026). Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung. Steuerpflicht beginnt am 1. des Folgemonats nach Aufnahme. Kein Online-Dienst geprüft; Info-Seite (optigov) nicht im Detail gelesen.
Quellen
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Lünen (Hundesteuersatzung), Stand 18.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.