Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Duisburg 2026

Die Hundesteuer in Duisburg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 336 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Duisburg132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund132 €
Zwei Hundeje 168 €
Drei oder mehr Hundeje 192 €

Bei einem Hund 132 €, bei zwei Hunden je Hund 168 €, bei drei und mehr Hunden je Hund 192 €.

Quelle: Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg (Hundesteuersatzung) vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 5. Änderung (in Kraft ab 01.10.2025)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Duisburg erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Duisburg

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach Zuzug an bei: Amt für Rechnungswesen und Steuern, Steuerveranlagung. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Duisburg.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag zum 15. Juli in einem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Rettungshunde: Für den Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehene Hunde mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 a)
      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 b)
      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 3 Abs. 1 c)
      • Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehaltene Hunde. (§ 3 Abs. 1 d)
      • Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII, 3. und 4. Kapitel): Auch einkommensmäßig Gleichgestellte. Nur für einen Hund; nicht für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. (§ 3 Abs. 1 e)
      • Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg: Ab 01.07.2019 erstmalig aufgenommen: 24 Monate ab Kalendermonat der Anschaffung steuerfrei; Nachweis z. B. Tierabgabevertrag. (§ 3 Abs. 1 f)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG, Nachweis durch Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. (§ 3 Abs. 1 g)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Steuersätze zuletzt durch 3. Änderung vom 24.03.2010 (rückwirkend 01.01.2010) geändert. Datum der 5. Änderung in der Satzung als '10.10.1025' (Tippfehler) angegeben; laut Amtsblatt 41/2025 Ratsbeschluss 09.10.2025.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg (Hundesteuersatzung) vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 5. Änderung (in Kraft ab 01.10.2025), Stand 10.10.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Duisburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Duisburg?

      Die Hundesteuer in Duisburg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 336 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Duisburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Duisburg zusammen 336 € im Jahr, mit drei Hunden 576 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Duisburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Duisburg fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag zum 15. Juli in einem Jahresbetrag.

      Wer ist in Duisburg von der Hundesteuer befreit?

      Rettungshunde; Blindenführhunde; Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII, 3. und 4. Kapitel); Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg; Assistenzhunde; Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.