Bayern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Würzburg 2026

Die Hundesteuer in Würzburg beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 200 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 400 €.

Würzburg100 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund100 €

Einheitlicher Satz für jeden Hund, unabhängig von der Anzahl.

Quelle: Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Würzburg

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund400 €

Kampfhunde: alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Laut städtischem Merkblatt unabhängig von einem negativen Wesenstest.

Rechner für Würzburg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Würzburg

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats an bei: Fachabteilung Steuern und Gebühren. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über 4 Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, für Folgejahre jeweils zum 1. Februar

      Steuerbefreiungen

      • Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehaltene Hunde. (§ 2 Nr. 1)
      • Hunde von Hilfsorganisationen: Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundes-Luftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen. (§ 2 Nr. 2)
      • Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose: Wenn der Hund für diese Personen unentbehrlich ist. (§ 2 Nr. 3)
      • Herdenschutzhunde: Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind. (§ 2 Nr. 4)
      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 2 Nr. 5)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung, verfügbar für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. (§ 2 Nr. 6)
      • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
      • Hunde aus dem Tierheim Würzburg: Steuerfrei für die ersten zwei Jahre nach Erwerb, gegen Vorlage der Übernahmevereinbarung. (§ 2 Nr. 8)

      Ermäßigungen

      • Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Anwesen mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt bzw. Weiler mit höchstens 300 Einwohnern. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
      • Jagdhunde – 50 %: Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
      • Züchtersteuer – 50 %: Für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin: halber Steuersatz je Zuchthund. (§ 7)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer (nicht anteilig). Steuerpflicht entfällt bei Haltung unter 3 aufeinanderfolgenden Monaten (§ 4). Die Satzung regelt nur die Ausgabe eines Hundezeichens; die Mitführpflicht stammt aus dem städtischen Merkblatt. Keine HTML-Infoseite und keine Online-Anmeldung auf wuerzburg.de gefunden. validFrom unbekannt (Satzung nennt kein Datum für den aktuellen Satz).

      Quellen

      Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Würzburg, Stand 08.10.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Würzburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Würzburg?

      Die Hundesteuer in Würzburg beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 200 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 400 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Würzburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Würzburg zusammen 200 € im Jahr, mit drei Hunden 300 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Würzburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von über 4 Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Würzburg fällig?

      Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, für Folgejahre jeweils zum 1. Februar.

      Wer ist in Würzburg von der Hundesteuer befreit?

      Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben; Hunde von Hilfsorganisationen; Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose; Herdenschutzhunde; Hunde in Tierasylen; Rettungshunde; Hunde in Tierhandlungen; Hunde aus dem Tierheim Würzburg; Hunde in Einöden und Weilern (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.