Hund anmelden in Würzburg
- Melde den Hund innerhalb eines Monats an bei: Fachabteilung Steuern und Gebühren. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über 4 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, für Folgejahre jeweils zum 1. Februar
Steuerbefreiungen
- Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehaltene Hunde. (§ 2 Nr. 1)
- Hunde von Hilfsorganisationen: Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundes-Luftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen. (§ 2 Nr. 2)
- Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose: Wenn der Hund für diese Personen unentbehrlich ist. (§ 2 Nr. 3)
- Herdenschutzhunde: Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind. (§ 2 Nr. 4)
- Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 2 Nr. 5)
- Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung, verfügbar für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. (§ 2 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
- Hunde aus dem Tierheim Würzburg: Steuerfrei für die ersten zwei Jahre nach Erwerb, gegen Vorlage der Übernahmevereinbarung. (§ 2 Nr. 8)
Ermäßigungen
- Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Anwesen mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt bzw. Weiler mit höchstens 300 Einwohnern. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Jagdhunde – 50 %: Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz gehalten werden. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Züchtersteuer – 50 %: Für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin: halber Steuersatz je Zuchthund. (§ 7)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer (nicht anteilig). Steuerpflicht entfällt bei Haltung unter 3 aufeinanderfolgenden Monaten (§ 4). Die Satzung regelt nur die Ausgabe eines Hundezeichens; die Mitführpflicht stammt aus dem städtischen Merkblatt. Keine HTML-Infoseite und keine Online-Anmeldung auf wuerzburg.de gefunden. validFrom unbekannt (Satzung nennt kein Datum für den aktuellen Satz).
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, zuletzt geändert 08.10.2021)
- Stadt Würzburg: Hinweise für Hundehalter (PDF, Stand 03.01.2022)
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Würzburg, Stand 08.10.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.