Hund anmelden in München
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Stadtkämmerei, SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt München. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 15. Januar (ab 2027: 1. April)
Steuerbefreiungen
- Hunde für Beruf oder Gewerbe: Hunde, die überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit gehalten werden und dafür unerlässlich sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher oder gemeinnütziger Aufgaben gehalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Stationierungsstreitkräfte und Diplomaten: Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und Angehörigen diplomatischer/konsularischer Vertretungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3-4)
- Hunde in Tierheimen: Auf Antrag, für Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen o. ä. untergebracht sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
- Assistenzhunde: Auf Antrag, mit gültigem Ausweis oder Zertifikat nach der Assistenzhundeverordnung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim München: Nach dem 01.01.2024 übernommen: nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei. Nicht für Kampfhunde. (§ 8)
- Hundeführerschein: Freiwillig bestandene Prüfung: auf Antrag steuerfrei für das Folgejahr, einmal pro Hund. Nicht für Kampfhunde. (§ 9)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Änderungssatzung vom 12.08.2026 (MüABl. S. 619): ab 01.01.2027 144 € je Hund und 1.200 € je Kampfhund, Fälligkeit dann 1. April. Die Stadtrecht-Seite (version5) zeigt bereits die 2027er Sätze; für 2026 gelten laut Stadtseite und Sitzungsvorlage noch 100 €/800 € (zuletzt angepasst zum 01.01.2011). Kennzeichnung per Steuermarke oder gemeldetem Transponder (§ 11). Keine Ermäßigungen in der Satzung.
Quellen
- Hundesteuersatzung, für 2026 gültige Fassung (Änderung 04.12.2024)
- Hundesteuersatzung, Fassung mit Änderung vom 12.08.2026 (Sätze ab 2027)
- Stadt München: Anmeldung eines Hundes
- Sitzungsvorlage 26-32 / V 00724 (Änderungssatzung 2027)
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung), Stand 04.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.