Hund anmelden in Erlangen
- Melde den Hund innerhalb von vierzehn Tagen an bei: Stadtkämmerei Erlangen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über vier Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Erlangen.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides, danach jeweils am 1. Februar
Steuerbefreiungen
- Hunde für öffentliche Aufgaben: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde von Hilfsorganisationen und THW: Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen nach BayRDG oder des THW für deren Aufgaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde schwerbehinderter Menschen: Merkzeichen Bl, Gl oder H, oder Schwerbehindertenausweis plus ärztliches Zeugnis über Teilhabe/Nachteilsausgleich; Hund muss besonders ausgebildet sein; nur ein Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2)
- Herdenschutzhunde: Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebrachte Hunde (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
- Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung, für Zivil-/Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
- Hunde aus dem Tierheim Erlangen: Nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich steuerfrei für die ersten zwölf Monate; Antrag innerhalb eines Jahres (§ 2 Abs. 3)
Ermäßigungen
- Therapiehunde – 50 %: Zertifizierte Therapiehundeprüfung, Einsatz an mind. 10 Tagen im Jahr jährlich nachzuweisen (§ 5 Abs. 2)
- Inhaber des Erlangen-Passes – 50 %: Nur für einen Hund im Haushalt (§ 5 Abs. 3)
- Züchtersteuer – 50 %: Halber Steuersatz je Zuchthund, höchstens das Doppelte von 132 € je Züchter; nicht für Kampfhunde (§ 6)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Fassung vom 25.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Keine Steuerbefreiung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und 6 und keine Ermäßigung nach § 5 Abs. 2/3 für Kampfhunde (§ 7 Abs. 2).
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF)
- Stadt Erlangen: Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes
- Stadt Erlangen: Stadtrecht Hundesteuer
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Stadt Erlangen) vom 26.11.2020 i. d. F. vom 25.09.2025, Stand 25.09.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.