Hund anmelden in Augsburg
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Stadtkämmerei, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Augsburg. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, danach jährlich zum 01. Februar
Steuerbefreiungen
- Hunde schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen RF: nur für einen Hund je Steuerschuldner (§ 2 Nr. 1, § 5 Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim: aus steuerbegünstigtem, öffentlich gefördertem inländischem Tierheim oder Tierasyl; für 12 Monate (§ 2 Nr. 2)
- Rettungshunde: mit bestandener Rettungshundeprüfung, für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar (§ 2 Nr. 3)
- Assistenzhunde: im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG (§ 2 Nr. 4)
Ermäßigungen
- Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Wohngebäude mehr als 500 m von anderen Wohngebäuden entfernt; nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
- Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe – 50 %: alle Hundehalter im Haushalt beziehen Leistungen nach SGB II oder XII oder sind wirtschaftlich gleichgestellt; nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
- Brauchbare Jagdhunde – 50 %: von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Forstschutz gehalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
- Therapiehunde – 50 %: mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachweislichem Einsatz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
- Züchtersteuer – 50 %: für Zuchthunde bei mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin; halber Satz des ersten Hundes (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Konsolidierte Satzung vom 12.09.2006 mit Änderungen 2011, 2021 und 2022 (letzte Wirkung 18.06.2022); Steuersätze in § 7 zuletzt mit Wirkung 01.01.2012 geändert. Stadtseite bestätigt 84/120/840 €. Websuche-Budget war während der Recherche erschöpft, eine geplante Änderung für 2027 konnte nicht separat geprüft werden.
Quellen
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg, Stand 02.06.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.