Bayern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Augsburg 2026

Die Hundesteuer in Augsburg beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 204 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 840 €.

Augsburg84 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €

Erster Hund 84 €, jede weitere Hundehaltung 120 € (§ 7 Abs. 1). Ermäßigte Hunde und Kampfhunde gelten bei der Zählung als erste Hunde.

Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund840 €

Kampfhunde nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Art. 37 LStVG): Kategorie I (u. a. Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) und Kategorie II ohne Negativbescheinigung (u. a. Bullterrier, Cane Corso, Rottweiler, Mastiff)

840 € je Kampfhund (§ 7 Abs. 1 Nr. 3); keine Befreiungen oder Ermäßigungen für Kampfhunde (§ 8 Abs. 2).

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Augsburg

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Stadtkämmerei, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Augsburg. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, danach jährlich zum 01. Februar

      Steuerbefreiungen

      • Hunde schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen RF: nur für einen Hund je Steuerschuldner (§ 2 Nr. 1, § 5 Abs. 2)
      • Hunde aus dem Tierheim: aus steuerbegünstigtem, öffentlich gefördertem inländischem Tierheim oder Tierasyl; für 12 Monate (§ 2 Nr. 2)
      • Rettungshunde: mit bestandener Rettungshundeprüfung, für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar (§ 2 Nr. 3)
      • Assistenzhunde: im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG (§ 2 Nr. 4)

      Ermäßigungen

      • Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Wohngebäude mehr als 500 m von anderen Wohngebäuden entfernt; nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2)
      • Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe – 50 %: alle Hundehalter im Haushalt beziehen Leistungen nach SGB II oder XII oder sind wirtschaftlich gleichgestellt; nur für einen Hund (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
      • Brauchbare Jagdhunde – 50 %: von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Forstschutz gehalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
      • Therapiehunde – 50 %: mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und nachweislichem Einsatz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
      • Züchtersteuer – 50 %: für Zuchthunde bei mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin; halber Satz des ersten Hundes (§ 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Konsolidierte Satzung vom 12.09.2006 mit Änderungen 2011, 2021 und 2022 (letzte Wirkung 18.06.2022); Steuersätze in § 7 zuletzt mit Wirkung 01.01.2012 geändert. Stadtseite bestätigt 84/120/840 €. Websuche-Budget war während der Recherche erschöpft, eine geplante Änderung für 2027 konnte nicht separat geprüft werden.

      Quellen

      Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg, Stand 02.06.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Augsburg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?

      Die Hundesteuer in Augsburg beträgt 84 € pro Jahr für einen Hund (7 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 204 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 840 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Augsburg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Augsburg zusammen 204 € im Jahr, mit drei Hunden 324 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Augsburg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Augsburg fällig?

      Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, danach jährlich zum 01. Februar.

      Wer ist in Augsburg von der Hundesteuer befreit?

      Hunde schwerbehinderter Menschen mit Merkzeichen RF; Hunde aus dem Tierheim; Rettungshunde; Assistenzhunde; Hunde in Einöden und Weilern (ermäßigt); Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe (ermäßigt); Brauchbare Jagdhunde (ermäßigt); Therapiehunde (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.