Bayern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Ingolstadt 2026

Die Hundesteuer in Ingolstadt beträgt 65 € pro Jahr für einen Hund (5,42 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 149 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 677 €.

Ingolstadt65 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund65 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund84 €

Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30. September 2021 (AM Nr. 43 vom 27.10.2021)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund677 €

Kampfhunde nach § 5: stets Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen; widerlegbar vermutet u. a. bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler; im Einzelfall aufgrund Ausbildung

Satz von 677 € je Kampfhund. Befreiungen, Ermäßigungen und Züchtersteuer gelten für Kampfhunde nicht (§ 5 Abs. 4).

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Ingolstadt

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats an bei: Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Ingolstadt. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 01.04., frühestens einen Monat nach Zustellung des Bescheids

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für öffentliche Aufgaben: Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. (§ 2 Nr. 1)
      • Hunde von Hilfsorganisationen: Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband, die ausschließlich deren Aufgaben dienen. (§ 2 Nr. 2)
      • Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen: Unentbehrliche, besonders ausgebildete Hunde bei Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“. (§ 2 Nr. 3)
      • Assistenzhunde: Soweit die Notwendigkeit durch die Krankenkasse anerkannt ist. (§ 2 Nr. 4)
      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 2 Nr. 5)
      • Rettungshunde: Mit bestandener Rettungshundeprüfung, für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst verfügbar. (§ 2 Nr. 6)
      • Hunde zu Erwerbszwecken: Z. B. Hunde in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden. (§ 2 Nr. 7)
      • Hunde aus dem Tierheim: Dauerhaft aus einem gemeinnützigen oder öffentlich geförderten inländischen Tierheim übernommen: steuerfrei ab Aufnahme bis zwei Jahre (Tierheim in Ingolstadt) bzw. ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres. (§ 2 Nr. 8)
      • Stationierungsstreitkräfte und Diplomaten: Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen sowie von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen. (§ 2 Nr. 9, 10)

      Ermäßigungen

      • Hunde in Einöden – 50 %: Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind; nur für einen Hund. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2)
      • Jagd- und Forsthunde – 50 %: Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd-/Forstschutz; Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Therapiehunde – 50 %: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und jährlich nachgewiesenem Einsatz. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Schulhunde – 50 %: Mit Ausbildungsnachweis und Bestätigung der Schule über den Einsatz. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • IngolstadtPass und Sozialleistungen – 50 %: Halter mit IngolstadtPass oder Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG. (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
      • Hundeführerschein: Einmalige Ermäßigung in Höhe des Satzes für den ersten Hund (65 €) nach freiwillig bestandener Prüfung; nicht für Kampfhunde. (§ 7a)
      • Züchtersteuer – 50 %: Nicht gewerbsmäßige Züchter mit mindestens zwei rassereinen zuchtfähigen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin: halber Steuersatz je Zuchthund. (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung in Kraft seit 01.01.2022; keine Änderungssatzung gefunden. Info-Seite der Stadt nennt dieselben Sätze (65/84/677 €) und Fälligkeit 01.04.2026. Kampfhunde benötigen zusätzlich eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis.

      Quellen

      Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 30. September 2021 (AM Nr. 43 vom 27.10.2021), Stand 30.09.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Ingolstadt

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Ingolstadt?

      Die Hundesteuer in Ingolstadt beträgt 65 € pro Jahr für einen Hund (5,42 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 149 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 677 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Ingolstadt?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Ingolstadt zusammen 149 € im Jahr, mit drei Hunden 233 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Ingolstadt anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 4 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Ingolstadt fällig?

      Jährlich zum 01.04., frühestens einen Monat nach Zustellung des Bescheids.

      Wer ist in Ingolstadt von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für öffentliche Aufgaben; Hunde von Hilfsorganisationen; Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen; Assistenzhunde; Hunde in Tierasylen; Rettungshunde; Hunde zu Erwerbszwecken; Hunde aus dem Tierheim; Stationierungsstreitkräfte und Diplomaten; Hunde in Einöden (ermäßigt); Jagd- und Forsthunde (ermäßigt); Therapiehunde (ermäßigt); Schulhunde (ermäßigt); IngolstadtPass und Sozialleistungen (ermäßigt); Hundeführerschein (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.