Bayern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Nürnberg 2026

Die Hundesteuer in Nürnberg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 264 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.056 €.

Nürnberg132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Jeder Hund132 €

Einheitlicher Satz von 132 € für jeden Hund (§ 4 Abs. 1 HStS).

Quelle: Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS – HStS)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund1.056 €

Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 bis 4 HStS: stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen; widerleglich vermutet bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Rottweiler u. a.; sowie im Einzelfall festgestellte Kampfhunde

Hunde nach § 5 Abs. 3 mit Negativzeugnis der Stadt (§ 5 Abs. 5): 264 € je Hund (§ 4 Abs. 2 Nr. 2).

Rechner für Nürnberg

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Nürnberg

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats an bei: Kassen- und Steueramt, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über vier Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Nürnberg.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich zum 1. April; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids

      Steuerbefreiungen

      • Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben: Ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehaltene Hunde. (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde von Hilfsorganisationen und THW: Hunde freiwilliger Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich deren Aufgaben dienen. (§ 2 Abs. 1 Nr. 2)
      • Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen: Unentbehrliche, besonders ausgebildete Hunde für Menschen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H. (§ 2 Abs. 1 Nr. 3)
      • Herdenschutzhunde: Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind. (§ 2 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5)
      • Rettungshunde: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen. (§ 2 Abs. 1 Nr. 6)
      • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7)
      • Hunde von Berufsjägern im Forstdienst: Hunde von Berufsjägern im Privat-, Kommunal- und Staatsforstdienst, ausschließlich zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz. (§ 2 Abs. 1 Nr. 8)
      • Hunde aus dem Nürnberger Tierheim: Nach zwei Jahren Haltung auf Antrag nachträglich steuerfrei für die ersten zwölf Monate. (§ 2 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Jagdhunde – 50 %: Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd bzw. zum Jagd- oder Forstschutz; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Therapiehunde – 50 %: Mit zertifizierter Therapiehundeprüfung und jährlich nachgewiesenem Einsatz. (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
      • Inhaber des Nürnberg-Passes – 50 %: Für einen Hund pro Haushalt; nicht für Kampfhunde. (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hundeführerschein: Einmalige Ermäßigung von 50 € je Hund auf Antrag; nicht für Kampfhunde. (§ 7a)
      • Züchtersteuer – 50 %: Halber Steuersatz je Zuchthund, insgesamt höchstens das Dreifache dieses Betrags. (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 15.12.2014, zuletzt geändert am 16.11.2023. Satz 132 € seit Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2015 (auch in Fassung 2015 identisch); validFrom bezieht sich darauf. Seit 2024 keine Ermäßigungen nach § 7 für Kampfhunde (Übergang bis 01.01.2028 für Altfälle).

      Quellen

      Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (HundesteuerS – HStS), Stand 16.11.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Nürnberg

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?

      Die Hundesteuer in Nürnberg beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 264 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.056 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Nürnberg?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Nürnberg zusammen 264 € im Jahr, mit drei Hunden 396 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Nürnberg anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von über vier Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Nürnberg fällig?

      Jährlich zum 1. April; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.

      Wer ist in Nürnberg von der Hundesteuer befreit?

      Hunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben; Hunde von Hilfsorganisationen und THW; Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen; Herdenschutzhunde; Hunde in Tierasylen; Rettungshunde; Hunde in Tierhandlungen; Hunde von Berufsjägern im Forstdienst; Hunde aus dem Nürnberger Tierheim; Hunde in Einöden und Weilern (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Therapiehunde (ermäßigt); Inhaber des Nürnberg-Passes (ermäßigt); Hundeführerschein (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.