Bayern · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Fürth 2026

Die Hundesteuer in Fürth beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 792 €.

Fürth132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Erster Hund132 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €

Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994, zuletzt geändert am 24. Juli 2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund792 €

Kampfhunde nach § 5: stets vermutet bei Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (und Kreuzungen); widerlegbar vermutet u. a. bei Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Rottweiler, Mastiff; sowie im Einzelfall durch Ausbildung

Für Hunde nach § 5 Abs. 3 mit Bescheinigung des Ordnungsamtes halbiert sich der erhöhte Satz (396 €) (§ 5 Abs. 5).

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Fürth

      1. Melde den Hund innerhalb von vierzehn Tagen an bei: Kämmerei (Käm), Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von über vier Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Fürth.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jeweils zum 1. Februar eines Kalenderjahres; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Bescheides

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für öffentliche Aufgaben (§ 2 Nr. 1)
      • Hunde von Hilfsorganisationen: DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Bundesluftschutzverband – für deren Aufgaben (§ 2 Nr. 2)
      • Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen: Merkzeichen Bl, TBl, Gl, B, aG oder H; nur ein Hund (§ 2 Nr. 3, Nr. 9)
      • Herdenschutzhunde (§ 2 Nr. 4)
      • Hunde in Tierasylen: Aus Tierschutzgründen vorübergehend untergebracht (§ 2 Nr. 5)
      • Rettungshunde: Bestandene Rettungshundeprüfung, verfügbar für Zivil-/Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 2 Nr. 6)
      • Hunde in Tierhandlungen (§ 2 Nr. 7)
      • Hunde im pädagogischen und therapeutischen Dienst: Wesensprüfung durch anerkannten Tiertrainer; Eignung und Einsatz jährlich nachzuweisen (§ 2 Nr. 10)

      Ermäßigungen

      • Hunde in Einöden und Weilern – 50 %: Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude entfernt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
      • Jagd- und Forsthunde – 50 %: Forstbedienstete oder Berufsjäger, bestandene Brauchbarkeitsprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
      • Züchtersteuer – 50 %: Halber Satz je Zuchthund, insgesamt höchstens 198 € (§ 8)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Letzte Änderungssatzung vom 24.07.2024 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11.09.2024); Inkrafttreten der aktuellen Sätze in der Lesefassung nicht angegeben, daher validFrom null. Keine Steuerbefreiung für Kampfhunde (§ 2 Nr. 8).

      Quellen

      Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 12. Oktober 1994, zuletzt geändert am 24. Juli 2024, Stand 24.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Fürth

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Fürth?

      Die Hundesteuer in Fürth beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 312 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 792 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Fürth?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Fürth zusammen 312 € im Jahr, mit drei Hunden 492 €.

      Wann muss ich meinen Hund in Fürth anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von vierzehn Tagen erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von über vier Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Fürth fällig?

      Jeweils zum 1. Februar eines Kalenderjahres; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Bescheides.

      Wer ist in Fürth von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für öffentliche Aufgaben; Hunde von Hilfsorganisationen; Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen; Herdenschutzhunde; Hunde in Tierasylen; Rettungshunde; Hunde in Tierhandlungen; Hunde im pädagogischen und therapeutischen Dienst; Hunde in Einöden und Weilern (ermäßigt); Jagd- und Forsthunde (ermäßigt); Züchtersteuer (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.