Hund anmelden in Witten
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Steuern (Rathaus Witten). Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Witten.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Jahreszahlung im Voraus möglich)
Steuerbefreiungen
- Kurzzeitiger Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit (§ 3 Abs. 1)
- Assistenzhunde: für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H); nur ein Hund, mit Assistenzhundeausbildung (§ 3 Abs. 2)
- Hunde auf Binnenschiffen: nicht zu Erwerbszwecken, an Bord eingetragener Binnenschiffe (§ 3 Abs. 3 a)
- Herdengebrauchshunde: ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl (§ 3 Abs. 3 b)
- Hunde aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke: 12 Monate ab Übernahme, einmal in drei Jahren; unbefristet für Hunde, die ein Jahr oder länger im Tierheim lebten oder zehn Jahre oder älter sind (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband (§ 4 Abs. 1)
- Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt – 50 %: Sozialleistungsempfänger und einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund (§ 4 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Fassung mit Änderungssatzungen bis 29.01.2024; seit wann die aktuellen Sätze gelten, steht nicht im Dokument (validFrom null). Seit 01.01.2025 gibt Witten keine Steuermarken mehr aus; als Nachweis dient der Steuerbescheid mit Steuernummer (Satzung § 8 Abs. 3 erlaubt 'anderweitig zugelassenen Nachweis'). Satzungs-PDF-URL ist ein Download-Token der Stadtseite und kann sich ändern.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Witten vom 12.12.1997, Stand 29.01.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.