Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Wesel 2026

Die Hundesteuer in Wesel beträgt 94 € pro Jahr für einen Hund (7,83 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 224 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 672 €.

Wesel94 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund94 €
Zwei Hundeje 112 €
Drei oder mehr Hundeje 134 €

Bei einem Hund 94 €, bei zwei Hunden je Hund 112 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 134 € (§ 2 Abs. 1).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wesel vom 12.04.2011

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund672 €

Hunde der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW aufgezählten Rassen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde

Satzung: 'ein gefährlicher Hund gehalten wird 672,00 €'; Stadtseite: 'für gefährliche Hunde 672,00 Euro'. Als Satz je gefährlichem Hund übernommen. Keine Befreiung oder Ermäßigung.

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

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    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Wesel

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Team Steuern und Abgaben, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Wesel.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Jahreszahlung im Voraus möglich)

      Steuerbefreiungen

      • Kurzzeitiger Aufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit (§ 3 Abs. 1)
      • Assistenzhunde: für blinde, gehörlose oder hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
      • Rettungshunde: für Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildet und verwendet, Nachweis der Hilfsorganisation (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
      • Therapiehunde: für tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet und verwendet, Nachweis einer anerkannten Organisation (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
      • Hunde aus dem Weseler Tierheim: zwei Jahre ab Übernahme (§ 3 Abs. 2 Nr. 4)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – 50 %: SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII); nur für einen Hund (§ 4 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Steuersätze (§ 2) zuletzt durch Änderungssatzung vom 31.08.2015 geändert, in Kraft 01.01.2016; Stadtseite nennt 'Hundesteuersätze (jährlich ab 01.01.2016)'. Letzte Änderung 02.09.2020 (§ 3, in Kraft 01.01.2021). §§ 3 und 4 verweisen auf nicht vorhandene § 2 Abs. 3 und 4 (redaktioneller Fehler der Satzung).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Wesel vom 12.04.2011, Stand 02.09.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Wesel

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Wesel?

      Die Hundesteuer in Wesel beträgt 94 € pro Jahr für einen Hund (7,83 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 224 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 672 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Wesel?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Wesel zusammen 224 € im Jahr, mit drei Hunden 402 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Wesel anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Wesel fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (Jahreszahlung im Voraus möglich).

      Wer ist in Wesel von der Hundesteuer befreit?

      Kurzzeitiger Aufenthalt; Assistenzhunde; Rettungshunde; Therapiehunde; Hunde aus dem Weseler Tierheim; Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.