Hund anmelden in Viersen
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats an bei: Fachbereich Finanzverwaltung, Kommunale Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Viersen.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
- Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken an Bord eingetragener Binnenschiffe gehaltene Hunde, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 a)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 b)
- Hunde aus den Tierheimen Nettetal und Mönchengladbach: Aus dem Matthias-Neelen-Tierheim Nettetal oder dem Tierheim Mönchengladbach übernommen: 24 Monate ab Übernahme steuerfrei, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, auch für Personen mit vergleichbarem Einkommen; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt; Steuer auf ein Viertel, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 2)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1 b)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Inkrafttreten der 6. Änderungssatzung (beschlossen 06.02.2024, Amtsblatt Kreis Viersen Nr. 04 vom 15.02.2024) in der Lesefassung nicht angegeben, daher validFrom null. Keine Befreiung (§ 3 Abs. 3) oder Ermäßigung für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen. Antrag auf Vergünstigung binnen zwei Wochen nach Aufnahme. Die Infoseite nennt zusätzlich Jagdhunde und Sozialleistungen als mögliche Befreiungsgründe; die Satzung sieht für Sozialleistungen nur eine Ermäßigung vor und keine Jagdhund-Regelung.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024, Stand 07.02.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.