Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Viersen 2026

Die Hundesteuer in Viersen beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Viersen100 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund100 €
Zwei Hundeje 120 €
Drei oder mehr Hundeje 144 €

Bei einem Hund 100 €, bei zwei Hunden je Hund 120 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144 €. Ermäßigte Hunde werden mitgezählt, befreite nicht.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund600 €
Zwei Hundeje 720 €
Drei oder mehr Hundeje 720 €

Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW sowie deren Kreuzungen

Ein solcher Hund 600 €, zwei oder mehr je Hund 720 €. Auf Antrag Normalsatz bei Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung (§ 3 Abs. 6).

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Viersen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats an bei: Fachbereich Finanzverwaltung, Kommunale Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Viersen.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken an Bord eingetragener Binnenschiffe gehaltene Hunde, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 a)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 b)
      • Hunde aus den Tierheimen Nettetal und Mönchengladbach: Aus dem Matthias-Neelen-Tierheim Nettetal oder dem Tierheim Mönchengladbach übernommen: 24 Monate ab Übernahme steuerfrei, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, auch für Personen mit vergleichbarem Einkommen; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt; Steuer auf ein Viertel, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 2)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1 b)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Inkrafttreten der 6. Änderungssatzung (beschlossen 06.02.2024, Amtsblatt Kreis Viersen Nr. 04 vom 15.02.2024) in der Lesefassung nicht angegeben, daher validFrom null. Keine Befreiung (§ 3 Abs. 3) oder Ermäßigung für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen. Antrag auf Vergünstigung binnen zwei Wochen nach Aufnahme. Die Infoseite nennt zusätzlich Jagdhunde und Sozialleistungen als mögliche Befreiungsgründe; die Satzung sieht für Sozialleistungen nur eine Ermäßigung vor und keine Jagdhund-Regelung.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024, Stand 07.02.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Viersen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Viersen?

      Die Hundesteuer in Viersen beträgt 100 € pro Jahr für einen Hund (8,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Viersen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Viersen zusammen 240 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Viersen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Viersen fällig?

      Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

      Wer ist in Viersen von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Hunde aus den Tierheimen Nettetal und Mönchengladbach; Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.