Hund anmelden in Velbert
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Velbert, Fachgebiet Steuerwesen. Welpen: Steuerpflicht ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist (bei eigenem Wurf).
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahresbetrag am 15. August, wenn er niedriger als der Steuersatz für einen Hund ist. Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.
Steuerbefreiungen
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind. (§ 3 Abs. 1)
- Blindenführhunde und Hunde hilfloser Personen: Auf Antrag für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H). (§ 3 Abs. 2)
- Jagd- und Forstgebrauchshunde: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
- Empfänger von SGB II/SGB XII-Leistungen: Auf Antrag für den ersten Hund von Personen mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten. (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
- Herdengebrauchshunde: Hunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl. (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 3 Abs. 3 Buchst. d)
- Hunde aus dem Tierheim Velbert: Hunde aus dem Tierheim Velbert oder von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Velbert vermitteln: steuerfrei für 24 Monate nach Ablauf der ersten 12 Haltungsmonate. Nicht für aus dem Ausland eingeführte Hunde und nur für einen gleichzeitig gehaltenen Tierheimhund. (§ 3 Abs. 3 Buchst. e)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 01.07.2024 (Ortsrecht-Seite: Stand 01.07.2024), tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; genaues Inkrafttretensdatum nicht im Dokument, daher validFrom null. Keine Ermäßigungen in der Satzung (§§ 4-7 aufgehoben); SGB-II/XII-Fall ist eine Vollbefreiung für den ersten Hund. Keine Pflicht zum sichtbaren Tragen der Steuermarke in der Satzung; Halter muss auf Verlangen Steuermarke oder Hund (Chip) vorzeigen (§ 11 Abs. 3). Keine eigene Hundesteuer-Infoseite und kein Online-/PDF-Anmeldeformular auf velbert.de gefunden.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Velbert vom 01.07.2024, Stand 01.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.