Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Velbert 2026

Die Hundesteuer in Velbert beträgt 119 € pro Jahr für einen Hund (9,92 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 292 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 780 €.

Velbert119 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund119 €
Zwei Hundeje 146 €
Drei oder mehr Hundeje 174 €

Bei einem Hund 119 €, bei zwei Hunden je Hund 146 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 174 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Velbert vom 01.07.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund780 €

Gefährliche Hunde sowie Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen

Je Hund 780 €. Bei Nachweis, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht (Verhaltensprüfung), auf Antrag Regelsteuersatz (§ 2 Abs. 5). Keine Steuerbefreiung für diese Hunde (§ 2 Abs. 6).

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

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    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Velbert

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Velbert, Fachgebiet Steuerwesen. Welpen: Steuerpflicht ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist (bei eigenem Wurf).
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahresbetrag am 15. August, wenn er niedriger als der Steuersatz für einen Hund ist. Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Steuerbefreiungen

      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind. (§ 3 Abs. 1)
      • Blindenführhunde und Hunde hilfloser Personen: Auf Antrag für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H). (§ 3 Abs. 2)
      • Jagd- und Forstgebrauchshunde: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl. (§ 3 Abs. 3 Buchst. a)
      • Empfänger von SGB II/SGB XII-Leistungen: Auf Antrag für den ersten Hund von Personen mit Bürgergeld bzw. Grundsicherung nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten. (§ 3 Abs. 3 Buchst. b)
      • Herdengebrauchshunde: Hunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl. (§ 3 Abs. 3 Buchst. c)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 3 Abs. 3 Buchst. d)
      • Hunde aus dem Tierheim Velbert: Hunde aus dem Tierheim Velbert oder von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus Velbert vermitteln: steuerfrei für 24 Monate nach Ablauf der ersten 12 Haltungsmonate. Nicht für aus dem Ausland eingeführte Hunde und nur für einen gleichzeitig gehaltenen Tierheimhund. (§ 3 Abs. 3 Buchst. e)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 01.07.2024 (Ortsrecht-Seite: Stand 01.07.2024), tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; genaues Inkrafttretensdatum nicht im Dokument, daher validFrom null. Keine Ermäßigungen in der Satzung (§§ 4-7 aufgehoben); SGB-II/XII-Fall ist eine Vollbefreiung für den ersten Hund. Keine Pflicht zum sichtbaren Tragen der Steuermarke in der Satzung; Halter muss auf Verlangen Steuermarke oder Hund (Chip) vorzeigen (§ 11 Abs. 3). Keine eigene Hundesteuer-Infoseite und kein Online-/PDF-Anmeldeformular auf velbert.de gefunden.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Velbert vom 01.07.2024, Stand 01.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Velbert

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Velbert?

      Die Hundesteuer in Velbert beträgt 119 € pro Jahr für einen Hund (9,92 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 292 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 780 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Velbert?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Velbert zusammen 292 € im Jahr, mit drei Hunden 522 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Velbert anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist (bei eigenem Wurf).

      Wann ist die Hundesteuer in Velbert fällig?

      Halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahresbetrag am 15. August, wenn er niedriger als der Steuersatz für einen Hund ist. Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Wer ist in Velbert von der Hundesteuer befreit?

      Vorübergehender Aufenthalt; Blindenführhunde und Hunde hilfloser Personen; Jagd- und Forstgebrauchshunde; Empfänger von SGB II/SGB XII-Leistungen; Herdengebrauchshunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde; Hunde aus dem Tierheim Velbert. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.