Hund anmelden in Solingen
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadtdienst Steuern, 22-12 Hundesteuer, Bonner Straße 100, 42697 Solingen. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Solingen.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Zugehen des Bescheides, sodann halbjährlich am 15. Mai und 15. November mit der Hälfte des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H bzw. amtsärztliches Zeugnis), auf Antrag. (§ 4 a))
- Herdengebrauchshunde: Hunde, die ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden verwendet werden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 4 b))
- Schutzhunde mit Prüfung: Schutzhunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 c))
- Hunde aus dem Tierheim Solingen: Unmittelbar aus dem Tierheim Solingen aufgenommene Hunde für die ersten 12 Monate nach erstmaliger Aufnahme, auf Antrag. (§ 4 d))
- Kurzaufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde. (§ 3)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte – 75 %: Ermäßigung auf 1/4 des Steuersatzes, auf Antrag, je Haushalt nur für einen Hund. (§ 5 Abs. 3)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt: Ermäßigung auf 1/2 des Steuersatzes, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1)
- Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 200 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt: Ermäßigung auf 1/4 des Steuersatzes, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Regelsätze seit der II. Änderungssatzung vom 11.12.2014 (Amtsblatt 18.12.2014), Satz für gefährliche Hunde seit der III. Änderungssatzung vom 11.10.2017 unverändert; exaktes Geltungsdatum nicht in der Satzung genannt, daher validFrom null. IV. Änderungssatzung (in Kraft am Tag nach Bekanntmachung 17.10.2024) änderte keine Beträge. Online-Anmeldung erfordert BundID. solingen.de blockiert einfache HTTP-Clients (WAF), PDF nur mit Browser-User-Agent abrufbar.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung IV. Änderungssatzung 01.10.2024)
- Serviceportal Solingen: Hundesteuer - anmelden
- Serviceportal Solingen: Hundesteuerabmeldung
Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung vom 01.10.2024, Stand 01.10.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.