Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Solingen 2026

Die Hundesteuer in Solingen beträgt 151,20 € pro Jahr für einen Hund (12,60 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 348 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.200 €.

Solingen151,20 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund151,20 €
Zwei Hundeje 174 €
Drei oder mehr Hundeje 192 €

Bei einem Hund 151,20 €, bei zwei Hunden je Hund 174 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 192 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung vom 01.10.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund1.200 €

Gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 3 LHundG NRW; vermutet bei Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Rottweiler und deren Kreuzungen (Widerlegung durch Nachweis im Einzelfall möglich)

Je gefährlichem Hund 1.200 €. Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde.

Rechner für Solingen

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Solingen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadtdienst Steuern, 22-12 Hundesteuer, Bonner Straße 100, 42697 Solingen. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Solingen.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Zugehen des Bescheides, sodann halbjährlich am 15. Mai und 15. November mit der Hälfte des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dieser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H bzw. amtsärztliches Zeugnis), auf Antrag. (§ 4 a))
      • Herdengebrauchshunde: Hunde, die ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden verwendet werden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 4 b))
      • Schutzhunde mit Prüfung: Schutzhunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 c))
      • Hunde aus dem Tierheim Solingen: Unmittelbar aus dem Tierheim Solingen aufgenommene Hunde für die ersten 12 Monate nach erstmaliger Aufnahme, auf Antrag. (§ 4 d))
      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde. (§ 3)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte – 75 %: Ermäßigung auf 1/4 des Steuersatzes, auf Antrag, je Haushalt nur für einen Hund. (§ 5 Abs. 3)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt: Ermäßigung auf 1/2 des Steuersatzes, auf Antrag. (§ 5 Abs. 1)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 200 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt: Ermäßigung auf 1/4 des Steuersatzes, auf Antrag. (§ 5 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Regelsätze seit der II. Änderungssatzung vom 11.12.2014 (Amtsblatt 18.12.2014), Satz für gefährliche Hunde seit der III. Änderungssatzung vom 11.10.2017 unverändert; exaktes Geltungsdatum nicht in der Satzung genannt, daher validFrom null. IV. Änderungssatzung (in Kraft am Tag nach Bekanntmachung 17.10.2024) änderte keine Beträge. Online-Anmeldung erfordert BundID. solingen.de blockiert einfache HTTP-Clients (WAF), PDF nur mit Browser-User-Agent abrufbar.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Klingenstadt Solingen vom 18. Dezember 2008 in der Fassung der IV. Änderungssatzung vom 01.10.2024, Stand 01.10.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Solingen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Solingen?

      Die Hundesteuer in Solingen beträgt 151,20 € pro Jahr für einen Hund (12,60 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 348 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.200 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Solingen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Solingen zusammen 348 € im Jahr, mit drei Hunden 576 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Solingen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Solingen fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Zugehen des Bescheides, sodann halbjährlich am 15. Mai und 15. November mit der Hälfte des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Wer ist in Solingen von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen; Herdengebrauchshunde; Schutzhunde mit Prüfung; Hunde aus dem Tierheim Solingen; Kurzaufenthalt; Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.