Hund anmelden in Remscheid
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug an bei: Stadt Remscheid, Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 15. März und 15. September mit der Hälfte des Jahresbetrages
Steuerbefreiungen
- Rettungshunde: Für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen, mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 a)
- Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 b)
- Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 c)
- Hunde aus dem Tierheim Remscheid: Unmittelbar aus dem Tierheim Remscheid aufgenommen: steuerfrei für die ersten 12 Monate, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 d)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, Nachweis durch Ausweis nach Assistenzhundeverordnung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 e)
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Remscheid aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 2)
Ermäßigungen
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII und wirtschaftlich Gleichgestellte: Ermäßigung auf 33 € jährlich, auf Antrag. Entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Neufassung vom 01.07.2024 in Kraft seit 01.08.2024 (ersetzt Satzung vom 20.12.2001). Die aktuellen Sätze gelten laut Haushaltssicherungskonzept seit der Anhebung zum 01.01.2024. Online-Anmeldung über das ServicePortal laut Stadtseite nur für gefährliche/erlaubnispflichtige Hunde; sonst Formular, schriftlich, telefonisch oder persönlich.
Quellen
- Hundesteuersatzung vom 01.07.2024 (PDF)
- Stadt Remscheid: Hundesteuer
- Haushaltssicherungskonzept 2025/2026 (Maßnahme A 18 Anhebung der Hundesteuer)
Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024, Stand 01.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.