Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Remscheid 2026

Die Hundesteuer in Remscheid beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 408 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.020 €.

Remscheid156 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund156 €
Zwei Hundeje 204 €
Drei oder mehr Hundeje 240 €

Bei einem Hund 156 €, bei zwei Hunden je Hund 204 €, bei drei und mehr Hunden je Hund 240 €. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund1.020 €

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde (z. B. bissig, auf Schärfe gezüchtet oder abgerichtet)

1.020 € für jeden gefährlichen Hund. Bei gültiger Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW gilt für die Dauer der Genehmigung der normale Satz. Keine Ermäßigung und keine Befreiung nach § 3 Abs. 1 a und c.

Rechner für Remscheid

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Remscheid

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug an bei: Stadt Remscheid, Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15. März und 15. September mit der Hälfte des Jahresbetrages

      Steuerbefreiungen

      • Rettungshunde: Für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen, mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 a)
      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 b)
      • Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 c)
      • Hunde aus dem Tierheim Remscheid: Unmittelbar aus dem Tierheim Remscheid aufgenommen: steuerfrei für die ersten 12 Monate, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 d)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, Nachweis durch Ausweis nach Assistenzhundeverordnung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 e)
      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Remscheid aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 2)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII und wirtschaftlich Gleichgestellte: Ermäßigung auf 33 € jährlich, auf Antrag. Entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Neufassung vom 01.07.2024 in Kraft seit 01.08.2024 (ersetzt Satzung vom 20.12.2001). Die aktuellen Sätze gelten laut Haushaltssicherungskonzept seit der Anhebung zum 01.01.2024. Online-Anmeldung über das ServicePortal laut Stadtseite nur für gefährliche/erlaubnispflichtige Hunde; sonst Formular, schriftlich, telefonisch oder persönlich.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024, Stand 01.07.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Remscheid

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Remscheid?

      Die Hundesteuer in Remscheid beträgt 156 € pro Jahr für einen Hund (13 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 408 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 1.020 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Remscheid?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Remscheid zusammen 408 € im Jahr, mit drei Hunden 720 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Remscheid anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Remscheid fällig?

      Halbjährlich am 15. März und 15. September mit der Hälfte des Jahresbetrages.

      Wer ist in Remscheid von der Hundesteuer befreit?

      Rettungshunde; Blindenführhunde; Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen; Hunde aus dem Tierheim Remscheid; Assistenzhunde; Vorübergehender Aufenthalt; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII und wirtschaftlich Gleichgestellte (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.