Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Ratingen 2026

Die Hundesteuer in Ratingen beträgt 115 € pro Jahr für einen Hund (9,58 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 400 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 950 €.

Ratingen115 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund115 €
Zwei Hundeje 200 €
Drei oder mehr Hundeje 250 €

Bei einem Hund 115 €, bei zwei Hunden je Hund 200 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 €. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (HuStSR) in der Fassung vom 22. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den 10. Nachtrag vom 22.12.2023

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund950 €

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu)

950 € je Hund. Bei Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung auf Antrag normaler Steuersatz. Keine Befreiung oder Ermäßigung.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Ratingen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Ratingen, Sachgebiet 20.22 Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Vergnügungssteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Jährlich am 1. Juli mit dem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
      • Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 a)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3 b)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2)
      • Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII und Inhaber des Ratinger Sozialpasses – 50 %: Nur für einen Hund, auf Antrag. (§ 4 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      validFrom = Inkrafttreten des 10. Nachtrags (01.01.2024); ob dieser die Sätze geändert hat, geht aus der Lesefassung nicht hervor. Serviceportal nennt dieselben Sätze. Jagdhunde müssen während der Jagd keine Steuermarke tragen.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (HuStSR) in der Fassung vom 22. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den 10. Nachtrag vom 22.12.2023, Stand 22.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Ratingen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Ratingen?

      Die Hundesteuer in Ratingen beträgt 115 € pro Jahr für einen Hund (9,58 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 400 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 950 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Ratingen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Ratingen zusammen 400 € im Jahr, mit drei Hunden 750 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Ratingen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht per Formular.

      Wann ist die Hundesteuer in Ratingen fällig?

      Jährlich am 1. Juli mit dem Jahresbetrag.

      Wer ist in Ratingen von der Hundesteuer befreit?

      Vorübergehender Aufenthalt; Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII und Inhaber des Ratinger Sozialpasses (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.