Hund anmelden in Paderborn
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für Finanzen, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Paderborn.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) am 1. Juli in einem Jahresbetrag
Steuerbefreiungen
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Paderborn aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
- Schwerbehinderte Menschen: Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H, auf Antrag, für einen Hund. (§ 3 Abs. 2)
- Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, für einen Hund. (§ 3 Abs. 3)
- Rettungshunde: Im Rettungs- und Katastrophendienst eingesetzte Hunde mit Prüfungszertifikat, bis Ablauf des Zertifikats, für einen Hund. (§ 3 Abs. 4)
- Hunde aus Paderborner Tierheimen: Nach mehr als 2 Monaten im Tierheim: 12 Monate steuerfrei; nach mehr als einem Jahr im Tierheim oder bei behinderten Hunden unbefristet. Für Hunde nach § 3 und § 10 LHundG NRW nur befristet und mit Nachweisen nach § 4 Abs. 3. (§ 3 Abs. 5)
Ermäßigungen
- Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 75 %: Steuer auf 25 % des Regelsatzes ermäßigt, auch bei gleichstehendem Einkommen, für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)
- Begleithundeprüfung – 25 %: 25 % Ermäßigung auf den Regelsatz nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung; nicht für Hunde nach § 3 und § 10 LHundG NRW. (§ 4 Abs. 2)
- Gefährliche Hunde mit Sachkunde und Verhaltensprüfung – 50 %: 50 % Ermäßigung auf den Satz für Hunde nach § 3 LHundG NRW bei Sachkundenachweis und bestandener Verhaltensprüfung. Hunde nach § 10 LHundG NRW zahlen bei gleichen Nachweisen den Normalsatz. (§ 4 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Die Fassung ab 01.01.2025 enthält keine Steuermarkenpflicht mehr (die Vorfassung 2005–2024 schrieb sie in § 8 Abs. 3 vor); laut Stadt werden seit 2025 keine Hundemarken mehr ausgegeben. Steuersätze unverändert seit 2006. Die Regelsätze wurden in der Satzung und auf dem Serviceportal übereinstimmend gelesen.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, ab 01.01.2025)
- Stadt Paderborn: Satzungen Steuern und Abgaben
- Serviceportal Paderborn: Hundesteuer
- Serviceportal Paderborn: Hunde (An-, Um- und Abmeldung)
Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.12.2024, Stand 02.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.