Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Paderborn 2026

Die Hundesteuer in Paderborn beträgt 72 € pro Jahr für einen Hund (6 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

Paderborn72 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund72 €
Zwei Hundeje 90 €
Drei oder mehr Hundeje 108 €

Ein Hund 72 €; bei zwei Hunden 90 € je Hund; bei drei oder mehr Hunden 108 € je Hund. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.12.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund600 €

Hunde nach § 3 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen)

600 € je Hund nach § 3 LHundG NRW. Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Mastiff, Bullmastiff, American Bulldog) zahlen 300 € je Hund.

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Paderborn

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für Finanzen, Abteilung Steuern. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Paderborn.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) am 1. Juli in einem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Paderborn aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
      • Schwerbehinderte Menschen: Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H, auf Antrag, für einen Hund. (§ 3 Abs. 2)
      • Assistenzhunde: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG, auf Antrag, für einen Hund. (§ 3 Abs. 3)
      • Rettungshunde: Im Rettungs- und Katastrophendienst eingesetzte Hunde mit Prüfungszertifikat, bis Ablauf des Zertifikats, für einen Hund. (§ 3 Abs. 4)
      • Hunde aus Paderborner Tierheimen: Nach mehr als 2 Monaten im Tierheim: 12 Monate steuerfrei; nach mehr als einem Jahr im Tierheim oder bei behinderten Hunden unbefristet. Für Hunde nach § 3 und § 10 LHundG NRW nur befristet und mit Nachweisen nach § 4 Abs. 3. (§ 3 Abs. 5)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII – 75 %: Steuer auf 25 % des Regelsatzes ermäßigt, auch bei gleichstehendem Einkommen, für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)
      • Begleithundeprüfung – 25 %: 25 % Ermäßigung auf den Regelsatz nach bestandener VDH-Begleithundeprüfung; nicht für Hunde nach § 3 und § 10 LHundG NRW. (§ 4 Abs. 2)
      • Gefährliche Hunde mit Sachkunde und Verhaltensprüfung – 50 %: 50 % Ermäßigung auf den Satz für Hunde nach § 3 LHundG NRW bei Sachkundenachweis und bestandener Verhaltensprüfung. Hunde nach § 10 LHundG NRW zahlen bei gleichen Nachweisen den Normalsatz. (§ 4 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Die Fassung ab 01.01.2025 enthält keine Steuermarkenpflicht mehr (die Vorfassung 2005–2024 schrieb sie in § 8 Abs. 3 vor); laut Stadt werden seit 2025 keine Hundemarken mehr ausgegeben. Steuersätze unverändert seit 2006. Die Regelsätze wurden in der Satzung und auf dem Serviceportal übereinstimmend gelesen.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn vom 22.12.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 02.12.2024, Stand 02.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Paderborn

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Paderborn?

      Die Hundesteuer in Paderborn beträgt 72 € pro Jahr für einen Hund (6 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 600 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Paderborn?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Paderborn zusammen 180 € im Jahr, mit drei Hunden 324 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Paderborn anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Paderborn fällig?

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) am 1. Juli in einem Jahresbetrag.

      Wer ist in Paderborn von der Hundesteuer befreit?

      Vorübergehender Aufenthalt; Schwerbehinderte Menschen; Assistenzhunde; Rettungshunde; Hunde aus Paderborner Tierheimen; Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (ermäßigt); Begleithundeprüfung (ermäßigt); Gefährliche Hunde mit Sachkunde und Verhaltensprüfung (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.