Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Oberhausen 2026

Die Hundesteuer in Oberhausen beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 504 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 850 €.

Oberhausen168 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund168 €
Zwei Hundeje 252 €
Drei oder mehr Hundeje 288 €

Bei zwei Hunden 252 € je Hund, bei drei und mehr Hunden 288 € je Hund (§ 2 Abs. 1).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund850 €
Zwei Hundeje 850 €
Drei oder mehr Hundeje 850 €

Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen), im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen)

850 € je Hund. Auf Antrag Regelsatz nach Verhaltensprüfung mit Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang bzw. für Junghunde unter 24 Monaten in Ausbildung (§ 5 Abs. 7); Halbierung nach Tierheim-Befreiung bei Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW oder Resozialisierungsmaßnahme (§ 5 Abs. 6).

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Oberhausen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Steuern, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht Nachkommen einer gehaltenen Hündin ab einem Alter von 6 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Oberhausen.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 1. Januar und 1. Juli mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung des ganzen Jahres zum 1. Januar möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H oder RF. (§ 4 Abs. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl. (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
      • Hunde aus dem Tierheim: 24 Monate steuerfrei auf Antrag für Hunde, die nach dem 30.06.2024 aus dem städtischen Tierheim Mülheim oder vom Tierschutzverein Gelsenkirchen übernommen wurden. (§ 4 Abs. 4)
      • Kurzaufenthalt: Steuerfrei bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist. (§ 3)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung – 75 %: Auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt, nur für einen Hund; gilt auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 5 Abs. 4)
      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Jagdhunde – 50 %: Für Jagdausübungsberechtigte mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde. (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt, wenn das Anwesen mehr als 100 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 5 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Neue Satzung in Kraft seit 01.07.2024 (Amtsblatt Nr. 10/2024). Stadtseite nennt dieselben Sätze. Ermäßigungen und Befreiungen nach § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 1, 2, 4 gelten nicht für gefährliche Hunde/Rassehunde nach § 2 Abs. 2 und 3. Kein separates PDF-Anmeldeformular gefunden, Anmeldung über das Serviceportal.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024, Stand 22.05.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Oberhausen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Oberhausen?

      Die Hundesteuer in Oberhausen beträgt 168 € pro Jahr für einen Hund (14 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 504 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 850 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Oberhausen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Oberhausen zusammen 504 € im Jahr, mit drei Hunden 864 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Oberhausen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht Nachkommen einer gehaltenen Hündin ab einem Alter von 6 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Oberhausen fällig?

      Halbjährlich am 1. Januar und 1. Juli mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung des ganzen Jahres zum 1. Januar möglich.

      Wer ist in Oberhausen von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde; Hunde aus dem Tierheim; Kurzaufenthalt; Empfänger von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.