Hund anmelden in Neuss
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Neuss, Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Halbjährlich am 15. Mai und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages
Steuerbefreiungen
- Kurzer Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neuss aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
- Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; ggf. amtsärztliches Zeugnis erforderlich (§ 3 Abs. 2)
- Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Nr. 1)
- Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden, in der erforderlichen Anzahl (§ 3 Abs. 3 Nr. 2)
Ermäßigungen
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit erfolgreich abgelegter Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband; nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4)
- Hunde aus einem Neusser Tierheim: Steuerpflicht beginnt erst ein Jahr nach Aufnahme aus dem Tierheim; nicht für gefährliche Hunde und Hunde nach § 10 LHundG NRW (§ 6 Abs. 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Keine weitere Änderung der Hundesteuersatzung in den öffentlichen Bekanntmachungen 2024-2026 gefunden. Keine eigene Hundesteuer-Infoseite und kein Online-Formular auf neuss.de gefunden. Satzung schreibt Chip-Kennzeichnung vor (§ 9 Abs. 3), eine Pflicht zum Tragen der Steuermarke steht nicht in der Satzung. Keine Steuerbefreiung/-ermäßigung für gefährliche Hunde.
Quellen
- Hundesteuersatzung Neuss, konsolidierte Fassung (PDF)
- Bekanntmachung 16. Änderung Hundesteuersatzung (PDF)
Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2023), Stand 18.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.