Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Neuss 2026

Die Hundesteuer in Neuss beträgt 79 € pro Jahr für einen Hund (6,58 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 640 €.

Neuss79 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund79 €
Zwei Hundeje 120 €
Drei oder mehr Hundeje 180 €

Bei einem Hund 79 €, bei zwei Hunden je Hund 120 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2023)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund640 €
Zwei Hundeje 762 €
Drei oder mehr Hundeje 878 €

Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 LHundG NRW

Für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein eigener Satz: 316 € (ein Hund), 382 € je Hund (zwei Hunde), 440 € je Hund (drei oder mehr). Nach bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag 50 % Ermäßigung für das laufende und folgende Jahr (§ 2 Abs. 5).

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Neuss

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Neuss, Steueramt. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15. Mai und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages

      Steuerbefreiungen

      • Kurzer Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neuss aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; ggf. amtsärztliches Zeugnis erforderlich (§ 3 Abs. 2)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 3 Abs. 3 Nr. 1)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden, in der erforderlichen Anzahl (§ 3 Abs. 3 Nr. 2)

      Ermäßigungen

      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit erfolgreich abgelegter Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband; nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2 (§ 4)
      • Hunde aus einem Neusser Tierheim: Steuerpflicht beginnt erst ein Jahr nach Aufnahme aus dem Tierheim; nicht für gefährliche Hunde und Hunde nach § 10 LHundG NRW (§ 6 Abs. 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Keine weitere Änderung der Hundesteuersatzung in den öffentlichen Bekanntmachungen 2024-2026 gefunden. Keine eigene Hundesteuer-Infoseite und kein Online-Formular auf neuss.de gefunden. Satzung schreibt Chip-Kennzeichnung vor (§ 9 Abs. 3), eine Pflicht zum Tragen der Steuermarke steht nicht in der Satzung. Keine Steuerbefreiung/-ermäßigung für gefährliche Hunde.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Neuss vom 23. Dezember 1970 (in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2023), Stand 18.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Neuss

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuss?

      Die Hundesteuer in Neuss beträgt 79 € pro Jahr für einen Hund (6,58 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 240 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 640 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Neuss?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Neuss zusammen 240 € im Jahr, mit drei Hunden 540 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Neuss anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.

      Wann ist die Hundesteuer in Neuss fällig?

      Halbjährlich am 15. Mai und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrages.

      Wer ist in Neuss von der Hundesteuer befreit?

      Kurzer Aufenthalt; Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (ermäßigt); Hunde aus einem Neusser Tierheim (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.