Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Münster 2026

Die Hundesteuer in Münster beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 264 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

Münster120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund120 €
Zwei Hundeje 132 €
Drei oder mehr Hundeje 144 €

Bei zwei Hunden je Hund 132 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 144 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Münster

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund750 €

Hunde nach § 2 Abs. 2 (u. a. auf Schärfe gezüchtete oder ausgebildete, bissige Hunde) sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen

Rassehunde der Liste zahlen den Regelsatz, wenn die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW bestanden ist.

Rechner für Münster

Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Münster

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Amt für Finanzen und Beteiligungen. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe).
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Münster.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 1.4. und 1.10.; auf Antrag (bis 30.9.) jährlich am 1.7. des Folgejahres

      Steuerbefreiungen

      • Kurzaufenthalt: Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 3 Abs. 1)
      • Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde: Nachweis durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H. (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde: Mit bestandener Prüfung. (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
      • Assistenzhunde: Anerkannte Assistenzhunde im Sinne des BGG. (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
      • Hunde von Feld- und Forstaufsehern: Für Feld-, Forst- und Jagdschutz mit bestandener Prüfung. (§ 3 Abs. 2 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim Münster: Steuerfrei für 12 Monate nach erstmaliger Aufnahme. (§ 3 Abs. 2 Nr. 5)

      Ermäßigungen

      • Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude; nur für einen Hund. (§ 4 Nr. 1)
      • Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten eingesetzt, mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung; nur für einen Hund. (§ 4 Nr. 2)
      • Empfänger von Sozialleistungen – 50 %: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach SGB II; nur für einen Hund, bis Ende des Antragsjahres. (§ 4 Nr. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 20.12.2021 (in Kraft 01.01.2022) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025. Inhalt und Inkrafttreten der Änderung nicht separat geprüft, daher validFrom null. Gewerblich/beruflich gehaltene Hunde sind anmelde-, aber nicht steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4). Gefährliche Hunde zählen bei der Anzahl mit.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Münster, Stand 12.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Münster

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Münster?

      Die Hundesteuer in Münster beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 264 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 750 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Münster?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Münster zusammen 264 € im Jahr, mit drei Hunden 432 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Münster anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten (eigene Würfe). Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Münster fällig?

      Halbjährlich am 1.4. und 1.10.; auf Antrag (bis 30.9.) jährlich am 1.7. des Folgejahres.

      Wer ist in Münster von der Hundesteuer befreit?

      Kurzaufenthalt; Blinden-, Gehörlosen- und Hilfehunde; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde; Assistenzhunde; Hunde von Feld- und Forstaufsehern; Hunde aus dem Tierheim Münster; Bewachung abgelegener Gebäude (ermäßigt); Jagdhunde (ermäßigt); Empfänger von Sozialleistungen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.