Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Mülheim an der Ruhr 2026

Die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr beträgt 160 € pro Jahr für einen Hund (13,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 440 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 850 €.

Mülheim160 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund160 €
Zwei Hundeje 220 €
Drei oder mehr Hundeje 250 €

Bei einem Hund 160 €, bei zwei Hunden je Hund 220 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 250 €.

Quelle: 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020 zur Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22. Dezember 1998

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund850 €

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW, insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen und Mischlinge, und im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde

850 € je Hund. Auf Antrag einfacher Steuersatz nach bestandener Verhaltensprüfung vor einem Amtstierarzt mit Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang (§ 2 Abs. 2).

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Mülheim an der Ruhr

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzen, Team Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Mülheim an der Ruhr.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; Jahreszahlung im Voraus möglich, auf Antrag monatlich zum 15.

      Steuerbefreiungen

      • Kurzer Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mülheim aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 3)
      • Blindenführhunde: Auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Merkzeichen Bl, Gl oder H im Schwerbehindertenausweis; nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
      • Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Befristet auf 24 Monate, in der erforderlichen Anzahl, Einsatzgebiet in Mülheim (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Befristet auf 24 Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
      • Herdengebrauchshunde: Befristet auf 24 Monate, in der benötigten Anzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
      • Hunde aus dem Mülheimer Tierheim: Für die ersten 24 Monate; auch Hunde aus der Tierpension Sonsbeck im Auftrag der Stadt. Gefährliche Hunde nur mit bereits beantragter Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 1)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzungstext nur als HTML-Seite auf der städtischen Website (Stand 19.07.2021), kein PDF gefunden. Die Infoseite (Stand 08.03.2024) nennt dieselben Sätze. Eine spätere Änderungssatzung wurde nicht gefunden, die Prüfung des Amtsblatts war aber nicht möglich. Steuermarke ist außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundbesitzes mitzuführen (§ 10 Abs. 3).

      Quellen

      14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020 zur Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22. Dezember 1998, Stand 26.06.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr?

      Die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr beträgt 160 € pro Jahr für einen Hund (13,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 440 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 850 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Mülheim an der Ruhr?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Mülheim an der Ruhr zusammen 440 € im Jahr, mit drei Hunden 750 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Mülheim an der Ruhr anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr fällig?

      Vierteljährlich am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; Jahreszahlung im Voraus möglich, auf Antrag monatlich zum 15.

      Wer ist in Mülheim an der Ruhr von der Hundesteuer befreit?

      Kurzer Aufenthalt; Blindenführhunde; Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen; Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Hunde aus dem Mülheimer Tierheim; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.