Hund anmelden in Mülheim an der Ruhr
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Finanzen, Team Gemeindesteuern. Welpen: Steuerpflicht ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Mülheim an der Ruhr.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; Jahreszahlung im Voraus möglich, auf Antrag monatlich zum 15.
Steuerbefreiungen
- Kurzer Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mülheim aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde (§ 3)
- Blindenführhunde: Auf Antrag; nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen: Merkzeichen Bl, Gl oder H im Schwerbehindertenausweis; nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
- Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Befristet auf 24 Monate, in der erforderlichen Anzahl, Einsatzgebiet in Mülheim (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde auf Binnenschiffen: Befristet auf 24 Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde: Befristet auf 24 Monate, in der benötigten Anzahl (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde aus dem Mülheimer Tierheim: Für die ersten 24 Monate; auch Hunde aus der Tierpension Sonsbeck im Auftrag der Stadt. Gefährliche Hunde nur mit bereits beantragter Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 1)
- Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt; nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzungstext nur als HTML-Seite auf der städtischen Website (Stand 19.07.2021), kein PDF gefunden. Die Infoseite (Stand 08.03.2024) nennt dieselben Sätze. Eine spätere Änderungssatzung wurde nicht gefunden, die Prüfung des Amtsblatts war aber nicht möglich. Steuermarke ist außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundbesitzes mitzuführen (§ 10 Abs. 3).
Quellen
- Hundesteuersatzung (Volltext auf muelheim-ruhr.de)
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Hundesteuer
- Stadt Mülheim an der Ruhr: Hundesteuerbefreiung / -ermäßigung
14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020 zur Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22. Dezember 1998, Stand 26.06.2020. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.