Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Moers 2026

Die Hundesteuer in Moers beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 273 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Moers120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund120 €
Zwei Hundeje 136,50 €
Drei oder mehr Hundeje 153 €

Bei zwei Hunden je Hund 136,50 €, ab drei Hunden je Hund 153 €. Befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Moers

Listenhunde und gefährliche Hunde

Moers erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Moers

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Fachdienst Steuern (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Moers.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; Jahreszahlung am 1. Juli möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; auch aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen. (§ 3 Abs. 2)
      • Kurzaufenthalt: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Moers aufhalten und den Hund anderswo versteuern. (§ 3 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) – 50 %: Auf Antrag, auch für einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
      • Hunde aus Moerser Tierheimen – 50 %: Auf Antrag für höchstens zwei Jahre ab Aufnahme, für Hunde aus Tierheimen in Moers oder der Fundtier-Vertragseinrichtung der Stadt; nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3, 10 LHundG NRW. (§ 4 Abs. 4)
      • Melde-, Sanitäts-, Diabetesassistenz- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung beschlossen 31.05.2017, bekannt gemacht 07./08.06.2017, in Kraft 01.07.2017; die Stadtseite nennt dieselben Sätze. Steuermarke: Die Satzung verlangt eine sichtbar befestigte bzw. mitgeführte Marke, laut Stadtseite werden ab 01.01.2026 aber keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben; neue Bescheide enthalten einen QR-Code als digitale Hundesteuermarke. tagRequired daher null. Abmeldung innerhalb von vier Wochen.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Moers, Stand 31.05.2017. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Moers

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Moers?

      Die Hundesteuer in Moers beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 273 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Moers?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Moers zusammen 273 € im Jahr, mit drei Hunden 459 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Moers anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) erfolgen. Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Moers fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; Jahreszahlung am 1. Juli möglich.

      Wer ist in Moers von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Kurzaufenthalt; Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) (ermäßigt); Hunde aus Moerser Tierheimen (ermäßigt); Melde-, Sanitäts-, Diabetesassistenz- oder Schutzhunde (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.