Hund anmelden in Moers
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Fachdienst Steuern (Hundesteuer). Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Moers.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; Jahreszahlung am 1. Juli möglich
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H; auch aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen. (§ 3 Abs. 2)
- Kurzaufenthalt: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Moers aufhalten und den Hund anderswo versteuern. (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) – 50 %: Auf Antrag, auch für einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
- Hunde aus Moerser Tierheimen – 50 %: Auf Antrag für höchstens zwei Jahre ab Aufnahme, für Hunde aus Tierheimen in Moers oder der Fundtier-Vertragseinrichtung der Stadt; nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3, 10 LHundG NRW. (§ 4 Abs. 4)
- Melde-, Sanitäts-, Diabetesassistenz- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 1)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung beschlossen 31.05.2017, bekannt gemacht 07./08.06.2017, in Kraft 01.07.2017; die Stadtseite nennt dieselben Sätze. Steuermarke: Die Satzung verlangt eine sichtbar befestigte bzw. mitgeführte Marke, laut Stadtseite werden ab 01.01.2026 aber keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben; neue Bescheide enthalten einen QR-Code als digitale Hundesteuermarke. tagRequired daher null. Abmeldung innerhalb von vier Wochen.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Moers, Stand 31.05.2017. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.