Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Marl 2026

Die Hundesteuer in Marl beträgt 109,80 € pro Jahr für einen Hund (9,15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 249,60 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Marl109,80 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund109,80 €
Zwei Hundeje 124,80 €
Drei oder mehr Hundeje 140,40 €

Bei einem Hund 109,80 €, bei zwei Hunden je Hund 124,80 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 140,40 €. Steuerfreie/befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Marl erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Marl

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für kommunale Finanzen, Steuern. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Marl. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Diensthunde: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Dienstkräften der Ordnungsbehörden, wenn überwiegend öffentlich finanziert. (§ 4 a)
      • Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen: Ausschließlich zu Schutz oder Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit B, Bl, aG oder H; Ausbildungsnachweis bzw. Prüfungszeugnis; nur für einen Hund. (§ 4 b)
      • Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung bei anerkanntem Verein/Verband; jeweils für ein Jahr, auf Antrag verlängerbar. (§ 4 c)
      • Hunde aus dem Marler Tierheim: Ein Jahr steuerfrei ab dem Monat der Übernahme. (§ 4 d)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Grundsicherung oder Bürgergeld (ALG II) – 50 %: Nur für einen Hund und nur, wenn der Hund schon vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde; auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 5 Abs. 1)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Seit 01.01.2016 keine Hundesteuermarken mehr. Laut Pressemitteilung vom 09.07.2026 prüft die Verwaltung eine höhere Steuer für Listenhunde; Vorschläge sollen voraussichtlich im Oktober 2026 dem Rat vorgelegt werden. Hundezählung für 2027 geplant. Exakter Datumsstand der 2. Änderungssatzung: Bekanntmachung 28.07.2021 (Dateiname 19.07.2021).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021), Stand 28.07.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Marl

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Marl?

      Die Hundesteuer in Marl beträgt 109,80 € pro Jahr für einen Hund (9,15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 249,60 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Marl?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Marl zusammen 249,60 € im Jahr, mit drei Hunden 421,20 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Marl anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Marl fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Marl von der Hundesteuer befreit?

      Diensthunde; Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen; Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde; Hunde aus dem Marler Tierheim; Empfänger von Grundsicherung oder Bürgergeld (ALG II) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.