Hund anmelden in Marl
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. in den ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Amt für kommunale Finanzen, Steuern. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab dem Monat, in dem der Hund drei Monate alt wird.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Marl. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Diensthunde: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten sowie Dienstkräften der Ordnungsbehörden, wenn überwiegend öffentlich finanziert. (§ 4 a)
- Hunde für Blinde, Taube und hilflose Personen: Ausschließlich zu Schutz oder Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit B, Bl, aG oder H; Ausbildungsnachweis bzw. Prüfungszeugnis; nur für einen Hund. (§ 4 b)
- Melde-, Sanitäts- und Rettungshunde: Mit bestandener Prüfung bei anerkanntem Verein/Verband; jeweils für ein Jahr, auf Antrag verlängerbar. (§ 4 c)
- Hunde aus dem Marler Tierheim: Ein Jahr steuerfrei ab dem Monat der Übernahme. (§ 4 d)
Ermäßigungen
- Empfänger von Grundsicherung oder Bürgergeld (ALG II) – 50 %: Nur für einen Hund und nur, wenn der Hund schon vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit gehalten wurde; auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 5 Abs. 1)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Seit 01.01.2016 keine Hundesteuermarken mehr. Laut Pressemitteilung vom 09.07.2026 prüft die Verwaltung eine höhere Steuer für Listenhunde; Vorschläge sollen voraussichtlich im Oktober 2026 dem Rat vorgelegt werden. Hundezählung für 2027 geplant. Exakter Datumsstand der 2. Änderungssatzung: Bekanntmachung 28.07.2021 (Dateiname 19.07.2021).
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, Fassung 2. Änderungssatzung 2021)
- Stadt Marl: Hundesteuer
- Stadt Marl: Rat beschließt Hundezählung (09.07.2026)
Hundesteuersatzung der Stadt Marl ab dem Jahr 2014 vom 18.12.2013 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 28.07.2021), Stand 28.07.2021. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.