Hund anmelden in Lüdenscheid
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen (20). Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab dem Monat nach Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Lüdenscheid.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach halbjährlich am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H; ggf. amtsärztliches Zeugnis. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 1 f)
- Dienst- und Hilfsorganisationshunde: Diensthunde von Polizei, Zoll und Ordnungsbehörden; Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, wenn sie ausschließlich für deren Aufgaben gehalten werden. (§ 4 Abs. 1 a, b)
- Hunde in Einrichtungen und von Wachpersonal: Hunde in Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Gefängnissen o. ä. sowie Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal. (§ 4 Abs. 1 c, d)
- Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Forstbeamte, Privatforstangestellte, Berufsjäger, bestätigte Jagdaufseher in der erforderlichen Anzahl. (§ 4 Abs. 1 e)
- Tierheimhunde und Kurzaufenthalt: Steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde; Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, die anderswo versteuert sind. (§ 3)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) – 50 %: Auf Antrag Ermäßigung der Steuer für einen Hund (Satz für einen Hund) um die Hälfte; auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 5 Abs. 3)
- Hunde aus dem Tierheim Dornbusch: Nach nachgewiesenen zwei Jahren Haltung wird die Jahressteuer für zwei Jahre (Satz für einen Hund) erstattet. (§ 5 Abs. 4)
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband. (§ 5 Abs. 1)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, wenn das Vollerwerbs-Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 5 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss 12.12.2022), in Kraft 01.01.2023. Stadtseite nennt dieselben Sätze. Steuervergünstigungen gelten nicht für gefährliche Hunde. Antrag auf Vergünstigung innerhalb eines Monats nach Aufnahme.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Lüdenscheid, Stand 14.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.