Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Lüdenscheid 2026

Die Hundesteuer in Lüdenscheid beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 864 €.

Lüdenscheid120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund120 €
Zwei Hundeje 180 €
Drei oder mehr Hundeje 240 €

Bei zwei Hunden je Hund 180 €, ab drei Hunden je Hund 240 €. Steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Lüdenscheid

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund864 €

Hunde mit erhöhter Gefahr für Personen bzw. die öffentliche Sicherheit, insbesondere nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen

Bei Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung auf Antrag Regelsteuersatz ab dem Folgemonat.

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Lüdenscheid

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen (20). Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab dem Monat nach Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Lüdenscheid.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach halbjährlich am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H; ggf. amtsärztliches Zeugnis. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 1 f)
      • Dienst- und Hilfsorganisationshunde: Diensthunde von Polizei, Zoll und Ordnungsbehörden; Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, wenn sie ausschließlich für deren Aufgaben gehalten werden. (§ 4 Abs. 1 a, b)
      • Hunde in Einrichtungen und von Wachpersonal: Hunde in Krankenhäusern, Pflegeanstalten, Gefängnissen o. ä. sowie Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal. (§ 4 Abs. 1 c, d)
      • Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal: Forstbeamte, Privatforstangestellte, Berufsjäger, bestätigte Jagdaufseher in der erforderlichen Anzahl. (§ 4 Abs. 1 e)
      • Tierheimhunde und Kurzaufenthalt: Steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde; Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, die anderswo versteuert sind. (§ 3)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) – 50 %: Auf Antrag Ermäßigung der Steuer für einen Hund (Satz für einen Hund) um die Hälfte; auch für einkommensmäßig Gleichgestellte. (§ 5 Abs. 3)
      • Hunde aus dem Tierheim Dornbusch: Nach nachgewiesenen zwei Jahren Haltung wird die Jahressteuer für zwei Jahre (Satz für einen Hund) erstattet. (§ 5 Abs. 4)
      • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband. (§ 5 Abs. 1)
      • Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, wenn das Vollerwerbs-Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 5 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss 12.12.2022), in Kraft 01.01.2023. Stadtseite nennt dieselben Sätze. Steuervergünstigungen gelten nicht für gefährliche Hunde. Antrag auf Vergünstigung innerhalb eines Monats nach Aufnahme.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Lüdenscheid, Stand 14.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Lüdenscheid

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Lüdenscheid?

      Die Hundesteuer in Lüdenscheid beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 360 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 864 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Lüdenscheid?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Lüdenscheid zusammen 360 € im Jahr, mit drei Hunden 720 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Lüdenscheid anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) erfolgen. Steuerpflicht Steuerpflicht ab dem Monat nach Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Lüdenscheid fällig?

      Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach halbjährlich am 15.02. und 15.08. mit je der Hälfte des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Lüdenscheid von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Dienst- und Hilfsorganisationshunde; Hunde in Einrichtungen und von Wachpersonal; Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal; Tierheimhunde und Kurzaufenthalt; Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) (ermäßigt); Hunde aus dem Tierheim Dornbusch (ermäßigt); Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (ermäßigt); Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.