Hund anmelden in Leverkusen
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Gewerbesteuer und sonstige Steuern - Sachgebiet I. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab dem Monat nach Vollendung des 3. Lebensmonats.
- Fülle das Anmeldeformular aus und schick es an die Stadt.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides, danach jährlich am 1. Juni mit dem Jahresbetrag
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag für den ersten Hund; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG oder H; maximal ein Hund pro hilfloser Person. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 2)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII): Auf Antrag Befreiung für den ersten Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 3)
- Herdengebrauchshunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden; benötigte Anzahl. (§ 4 Abs. 4)
- Hunde aus dem Tierheim Leverkusen: Auf Antrag für 36 Monate ab Aufnahme, für einen Hund aus dem Tierheim Leverkusen oder einem anerkannten mildtätigen Tierschutzverein in Leverkusen; gilt auch für gefährliche Hunde. Antrag spätestens zwei Wochen nach Übernahme. (§ 4 Abs. 5)
- Kurzaufenthalt: Hunde von Haltern, die sich höchstens zwei Monate in Leverkusen aufhalten und den Hund anderswo versteuern. (§ 4 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellte – 75 %: Auf Antrag für den ersten Hund. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 3)
- Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 5 Abs. 1)
- Jagdhunde – 50 %: Ein Jagdhund pro Halter mit Brauchbarkeitsprüfung; Halter muss ein Revier in Leverkusen haben. Ermäßigung um die Hälfte des Satzes für den ersten Hund. (§ 5 Abs. 2)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 19.12.1996 i. d. F. der 8. Änderung vom 12.12.2022 (Amtsblatt 19.12.2022), in Kraft 01.01.2023. Kein späterer Änderungsbeschluss auf den Stadtseiten gefunden. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Zuschlag von 10 % erhoben werden. Ersatzmarke einmalig kostenlos, bei erneutem Verlust binnen 2 Jahren 20 €.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen, Stand 12.12.2022. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.