Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Krefeld 2026

Die Hundesteuer in Krefeld beträgt 112 € pro Jahr für einen Hund (9,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 260 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 800 €.

Krefeld112 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund112 €
Zwei Hundeje 130 €
Drei oder mehr Hundeje 148 €

Bei einem Hund 112 €, bei zwei Hunden je Hund 130 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 148 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund800 €
Zwei Hundeje 900 €
Drei oder mehr Hundeje 900 €

Gefährliche Hunde sowie Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu, Alano) und deren Kreuzungen

Bei einem Hund 800 €, bei zwei und mehr solcher Hunde je Hund 900 €. Auf Antrag Regelsatz, wenn eine erfolgreiche Verhaltensprüfung nachgewiesen wird (§ 2 Abs. 4).

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Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

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    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Krefeld

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. ab dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Krefeld, Fachbereich Finanzservice, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Krefeld.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Halbjährlich am 15.2. und 15.8. mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H. Auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde/Rassehunde nach § 2 Abs. 2. (§ 3 Abs. 2)
      • Therapiehunde: Für tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet und verwendet, medizinische Notwendigkeit ist zu belegen. Auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder Krefelder Tierschutzeinrichtungen: Unmittelbar aus dem Tierheim Krefeld, einem Fundtier-Vertragspartner der Stadt oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Krefeld: erste 12 Monate steuerfrei. Nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2. (§ 3 Abs. 3)
      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich höchstens zwei Monate in Krefeld aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit Prüfung – 50 %: Mit erfolgreich abgelegter Prüfung bei einem anerkannten Verein, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1)
      • Empfänger von Bürgergeld/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Regelsatzes, nur für einen Hund, auf Antrag. Auch einkommensmäßig Gleichgestellte. Nicht für Hunde nach § 2 Abs. 2. (§ 4 Abs. 2)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Seit 2025 keine physische Steuermarke mehr: digitaler Nachweis per QR-Code auf dem Steuerbescheid, der beim Ausführen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist (§ 8 Abs. 3). validFrom = Inkrafttreten der Änderungssatzung; ob die Steuersätze selbst dabei geändert wurden, ist aus der Lesefassung nicht ersichtlich.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024, Stand 18.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Krefeld

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Krefeld?

      Die Hundesteuer in Krefeld beträgt 112 € pro Jahr für einen Hund (9,33 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 260 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 800 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Krefeld?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Krefeld zusammen 260 € im Jahr, mit drei Hunden 444 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Krefeld anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw. ab dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Krefeld fällig?

      Halbjährlich am 15.2. und 15.8. mit der Hälfte des Jahresbetrages; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich.

      Wer ist in Krefeld von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Therapiehunde; Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder Krefelder Tierschutzeinrichtungen; Kurzaufenthalt; Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit Prüfung (ermäßigt); Empfänger von Bürgergeld/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.