Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Kleve 2026

Die Hundesteuer in Kleve beträgt 60 € pro Jahr für einen Hund (5 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 480 €.

Kleve60 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund60 €
Zwei Hundeje 90 €
Drei oder mehr Hundeje 108 €

Bei einem Hund 60 €, bei zwei Hunden je Hund 90 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 108 € (§ 2 Abs. 1). Steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Kleve

Listenhunde und gefährliche Hunde

Jeder Hund480 €

Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 (u. a. auf Angriffslust gezüchtet/ausgebildet, bissig, gefahrdrohend), insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen

Gilt nicht für Hunde, die vor dem 01.01.2001 angeschafft und angemeldet wurden (§ 2 Abs. 3). Keine Ermäßigungen für gefährliche Hunde.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Kleve

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Abteilung Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kleve. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich

      Steuerbefreiungen

      • Kurzzeitiger Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
      • Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H. (§ 3 Abs. 2)
      • Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 3 Abs. 3 a)
      • Herdenschutzhunde: Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl. (§ 3 Abs. 3 b)
      • Rettungshunde: Für Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildete Hunde mit Nachweis. (§ 3 Abs. 3 c)
      • Therapiehunde: Nachweislich für tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet und eingesetzt. (§ 3 Abs. 3 d)

      Ermäßigungen

      • Bezieher von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) – 50 %: Auf Antrag, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
      • Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 Abs. 1)
      • Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt. (§ 4 Abs. 2)
      • Zwingersteuer für Züchter: Je Zwinger die Steuer für einen Hund nach § 2 Buchstabe b (90 €), unabhängig von der Zahl der Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate steuerfrei. (§ 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Satzung vom 04.06.1998, § 2 zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2023. Ab wann die aktuellen Beträge gelten, ist der Lesefassung nicht zu entnehmen (vermutlich 01.01.2024, nicht verifiziert). Satzungs- und Webseitenbeträge stimmen überein. Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats der Aufnahme.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Kleve, Stand 14.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Kleve

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Kleve?

      Die Hundesteuer in Kleve beträgt 60 € pro Jahr für einen Hund (5 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 180 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 480 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Kleve?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Kleve zusammen 180 € im Jahr, mit drei Hunden 324 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Kleve anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Kleve fällig?

      Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Wer ist in Kleve von der Hundesteuer befreit?

      Kurzzeitiger Aufenthalt; Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen; Hunde auf Binnenschiffen; Herdenschutzhunde; Rettungshunde; Therapiehunde; Bezieher von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) (ermäßigt); Bewachung abgelegener Gebäude (ermäßigt); Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen (ermäßigt); Zwingersteuer für Züchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.