Hund anmelden in Kleve
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Abteilung Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei selbstgezogenen Hunden ab einem Alter von drei Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Kleve. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich
Steuerbefreiungen
- Kurzzeitiger Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
- Hunde für Blinde, Taube oder sonst hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H. (§ 3 Abs. 2)
- Hunde auf Binnenschiffen: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 3 Abs. 3 a)
- Herdenschutzhunde: Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl. (§ 3 Abs. 3 b)
- Rettungshunde: Für Rettungs- und Katastrophendienst ausgebildete Hunde mit Nachweis. (§ 3 Abs. 3 c)
- Therapiehunde: Nachweislich für tiergestützte medizinische Behandlung ausgebildet und eingesetzt. (§ 3 Abs. 3 d)
Ermäßigungen
- Bezieher von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII Kap. 3/4) – 50 %: Auf Antrag, nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
- Bewachung abgelegener Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 Abs. 1)
- Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt; Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt. (§ 4 Abs. 2)
- Zwingersteuer für Züchter: Je Zwinger die Steuer für einen Hund nach § 2 Buchstabe b (90 €), unabhängig von der Zahl der Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate steuerfrei. (§ 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Satzung vom 04.06.1998, § 2 zuletzt geändert durch Satzung vom 14.12.2023. Ab wann die aktuellen Beträge gelten, ist der Lesefassung nicht zu entnehmen (vermutlich 01.01.2024, nicht verifiziert). Satzungs- und Webseitenbeträge stimmen überein. Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats der Aufnahme.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Kleve, Stand 14.12.2023. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.