Hund anmelden in Iserlohn
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats) an bei: Bereich Steuern und Gebühren. Welpen: Steuerpflicht Steuerpflicht ab Aufnahme; selbst gezüchtete Welpen ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Iserlohn. Alternativ per Formular.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag; bei Veranlagung nach dem 01.06. bzw. für zurückliegende Jahre einen Monat nach Zugang des Bescheides
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. (§ 3 Abs. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Iserlohn: Auf Antrag für 3 Jahre ab Aufnahme, für Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Iserlohn und Umgebung e.V.; nicht für Auslandshunde, die weniger als ein Jahr in Iserlohn bzw. im Tierheim Iserlohn gelebt haben. (§ 3 Abs. 4)
- Hunde auf Binnenschiffen und Herdengebrauchshunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf registrierten Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden. (§ 3 Abs. 3)
- Kurzaufenthalt: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, die anderswo versteuert sind. (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII) – 50 %: Auf Antrag, auch für einkommensmäßig Gleichgestellte; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 3)
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband. (§ 4 Abs. 1 b)
- Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Steuer auf ein Viertel ermäßigt, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt. (§ 4 Abs. 2)
- Zwingersteuer für Züchter: Pro Zwinger die Steuer für zwei Hunde nach dem Satz für einen Hund (2 × 90 €), unabhängig von der Hundezahl; Eintrag ins Zuchtbuch nötig; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate steuerfrei. (§ 5)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Satzung vom 15.12.1997, zuletzt geändert am 10.07.2018 (konsolidierte Fassung in Kraft ab 01.08.2018). Die Stadtseite nennt die Sätze 'seit 01.07.2011'.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Iserlohn, Stand 10.07.2018. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.