Hund anmelden in Hilden
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats an bei: Amt für Finanzservice, Steueramt. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Die Stadt bietet keine Online-Anmeldung an; melde dich schriftlich oder persönlich bei der Steuerstelle.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 2 a)
- Hunde aus dem Tierheim Hilden: Erstmalig aus dem Tierheim Hilden aufgenommen: 24 Monate steuerfrei ab dem 1. des Übernahmemonats, auf Antrag mit Vermittlungsnachweis. (§ 3 Abs. 2 b)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) – 50 %: Wenn alle Hundehalter im Haushalt Leistungen beziehen oder einkommensmäßig gleichstehen; Nachweis per Leistungsbescheid oder Itterpass; nur für einen Hund. (§ 4 Abs. 2)
- Jagdhunde – 50 %: Von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung bei einem anerkannten Verein oder Verband. (§ 4 Abs. 1 b)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Steuersätze zuletzt durch den 10. Nachtrag (15.12.2021) zum 01.01.2022 geändert; der 11. Nachtrag (18.12.2024, ab 01.01.2025) betraf Befreiungen, Antragsfristen, Abmeldung und Ordnungswidrigkeiten. Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde. Hundesteuer per Dauerbescheid; Hundesteuermarken bleiben gültig. Keine eigene Hundesteuer-Infoseite und keine Online-Anmeldung gefunden; Anmeldung per E-Mail (steueramt@hilden.de), Post oder Fax beim Amt für Finanzservice.
Quellen
- Hundesteuersatzung (PDF, bis 11. Nachtrag)
- Stadt Hilden: Gebührenbescheide 2026 (Hundesteuer-Dauerbescheid)
Hundesteuersatzung der Stadt Hilden vom 17.11.1997 in der Fassung des 11. Nachtrags vom 18.12.2024, Stand 18.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.