Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Herne 2026

Die Hundesteuer in Herne beträgt 152 € pro Jahr für einen Hund (12,67 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 376 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 250 €.

Herne152 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund152 €
Zwei Hundeje 188 €
Drei oder mehr Hundeje 206 €

Bei einem Hund 152 €, bei zwei Hunden je Hund 188 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 206 €.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund250 €
Zwei Hundeje 310 €
Drei oder mehr Hundeje 310 €

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW (im Einzelfall festgestellt sowie Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen)

Ein solcher Hund 250 €, zwei oder mehr je Hund 310 €. Diese Hunde zählen bei der Staffel der normalen Hunde nicht mit.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Herne

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung 25/1 - Steuern. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Herne. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Ggf. amtsärztliches Zeugnis. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Blindenführhunde: Auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
      • Hunde auf Binnenschiffen: An Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen. (§ 4 Abs. 1 c)
      • Herdengebrauchshunde: Ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl. (§ 4 Abs. 1 d)
      • Rettungshunde: Für Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung. (§ 4 Abs. 1 e)
      • Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne oder Gelsenkirchen: Aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne e.V. oder Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e.V. 1880: 12 Monate steuerfrei ab Übernahme, ein Hund je Haushalt. Antrag binnen zwei Wochen mit Vermittlungsvertrag. Gefährliche Hunde nur bei bereits gestelltem Erlaubnisantrag nach § 4 LHundG NRW. (§ 4 Abs. 4, 5)
      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich höchstens zwei Monate in Herne aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Steuersätze gelten laut Serviceportal seit 01.01.2018 (4. Änderung). Die 5. Änderung (in Kraft 01.01.2026) ergänzte nur die befristete Befreiung für Tierschutzvereinshunde. Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung; Steuerbefreiung nur für einen Hund. Online-An-/Abmeldung wird auf der Serviceportal-Seite angeboten (direkter Formular-Link nicht ermittelt).

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Herne vom 17.12.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 18.12.2025, Stand 18.12.2025. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Herne

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Herne?

      Die Hundesteuer in Herne beträgt 152 € pro Jahr für einen Hund (12,67 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 376 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 250 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Herne?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Herne zusammen 376 € im Jahr, mit drei Hunden 618 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Herne anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Herne fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

      Wer ist in Herne von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Blindenführhunde; Hunde auf Binnenschiffen; Herdengebrauchshunde; Rettungshunde; Hunde aus dem Tierschutzverein Herne-Wanne oder Gelsenkirchen; Kurzaufenthalt. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.