Hund anmelden in Hagen
- Melde den Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Stadt Hagen, Fachbereich Finanzen und Controlling. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Hagen.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Für einen Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dient; Nachweis durch Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL, GL oder H), auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
- Schwer vermittelbare Hunde aus dem Hagener Tierheim: Steuerfrei für die ersten zwei Jahre nach Übernahme, auf Antrag mit Bescheinigung des Tierheims. Als schwer vermittelbar gilt insbesondere ein Hund, der mindestens ein halbes Jahr im Tierheim war. (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Hagen aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II und Gleichgestellte: Auf Antrag: bei einem Hund ermäßigter Satz von 70 €; bei mehreren Hunden Hälfte des Satzes nach § 2, jedoch nur für einen Hund. Antrag jährlich zu wiederholen. (§ 3 Abs. 3)
- Zwingersteuer für Hundezüchter: Für Züchter mit mindestens zwei zuchtfähigen rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): je Zwinger Steuer für einen Hund nach § 2 Buchst. b (210 €), auf Antrag. (§ 3a)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Steuersätze in § 2 zuletzt geändert durch VI. Nachtrag vom 13.12.2013 (in Kraft 01.01.2014). Die in der Stadtrecht-Liste veröffentlichte Lesefassung ist Stand 02/2015; keine neuere Änderung gefunden.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Hagen vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den VII. Nachtrag vom 26. Februar 2015, Stand 26.02.2015. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.