Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Hagen 2026

Die Hundesteuer in Hagen beträgt 180 € pro Jahr für einen Hund (15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 420 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Hagen180 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund180 €
Zwei Hundeje 210 €
Drei oder mehr Hundeje 240 €

Bei einem Hund 180 €, bei zwei Hunden je Hund 210 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 240 €. Steuerfreie Hunde nach § 3 Abs. 2 und Zwingerhunde nach § 3a zählen nicht mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Hagen vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den VII. Nachtrag vom 26. Februar 2015

Listenhunde und gefährliche Hunde

Hagen erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Hagen

      1. Melde den Hund innerhalb eines Monats nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug an bei: Stadt Hagen, Fachbereich Finanzen und Controlling. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Hagen.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen: Für einen Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe dient; Nachweis durch Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL, GL oder H), auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Schwer vermittelbare Hunde aus dem Hagener Tierheim: Steuerfrei für die ersten zwei Jahre nach Übernahme, auf Antrag mit Bescheinigung des Tierheims. Als schwer vermittelbar gilt insbesondere ein Hund, der mindestens ein halbes Jahr im Tierheim war. (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2)
      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Hagen aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II und Gleichgestellte: Auf Antrag: bei einem Hund ermäßigter Satz von 70 €; bei mehreren Hunden Hälfte des Satzes nach § 2, jedoch nur für einen Hund. Antrag jährlich zu wiederholen. (§ 3 Abs. 3)
      • Zwingersteuer für Hundezüchter: Für Züchter mit mindestens zwei zuchtfähigen rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin): je Zwinger Steuer für einen Hund nach § 2 Buchst. b (210 €), auf Antrag. (§ 3a)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde. Steuersätze in § 2 zuletzt geändert durch VI. Nachtrag vom 13.12.2013 (in Kraft 01.01.2014). Die in der Stadtrecht-Liste veröffentlichte Lesefassung ist Stand 02/2015; keine neuere Änderung gefunden.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Hagen vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert durch den VII. Nachtrag vom 26. Februar 2015, Stand 26.02.2015. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Hagen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Hagen?

      Die Hundesteuer in Hagen beträgt 180 € pro Jahr für einen Hund (15 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 420 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Hagen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Hagen zusammen 420 € im Jahr, mit drei Hunden 720 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Hagen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der Aufnahme bzw. nach dem Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Hagen fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Hagen von der Hundesteuer befreit?

      Hunde blinder, tauber oder hilfloser Personen; Schwer vermittelbare Hunde aus dem Hagener Tierheim; Vorübergehender Aufenthalt; Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II und Gleichgestellte (ermäßigt); Zwingersteuer für Hundezüchter (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.