Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Gütersloh 2026

Die Hundesteuer in Gütersloh beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 280 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 590 €.

Gütersloh120 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund120 €
Zwei Hundeje 140 €
Drei oder mehr Hundeje 160 €

Bei einem Hund 120 €, bei zwei Hunden je Hund 140 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 160 €.

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gütersloh vom 18.12.2009 unter Einarbeitung der II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024 und der Änderungssatzung zur II. Nachtragssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2024)

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund590 €
Zwei Hundeje 690 €
Drei oder mehr Hundeje 790 €

Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen

Ein Hund 590 €, bei zwei Hunden je Hund 690 €, bei drei oder mehr je Hund 790 €. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG (Verhaltensprüfung) 330 € je Hund.

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Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Gütersloh

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Bürger- und Ausländerangelegenheiten / Bürgerbüro. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Gütersloh.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag

      Steuerbefreiungen

      • Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Listenhunde aus dem Tierheim: Hunde nach § 3 Abs. 2, 3 und § 10 LHundG NRW, die mehr als 2 Monate in einer gemeinnützigen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG waren und von einem neuen Halter übernommen werden: 12 Monate steuerfrei, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3)
      • Rettungshunde: Ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)
      • Kurzaufenthalt: Personen, die sich höchstens zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt: Ermäßigung auf ein Viertel, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2)
      • Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) – 75 %: Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder einkommensmäßig Gleichgestellte: Ermäßigung auf ein Viertel, nur für einen Hund, auf Antrag. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 3, 4)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      satzung.date = Ratsbeschluss der Änderungssatzung zur II. Nachtragssatzung (19.12.2024); Ausfertigungsdatum nicht in der Lesefassung genannt. Die Infoseite nennt zusätzlich gewerbliche Hundezucht als Befreiungsgrund; laut Satzung ist das Halten von Hunden insgesamt Steuergegenstand, daher nicht als Befreiung aufgeführt.

      Quellen

      Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gütersloh vom 18.12.2009 unter Einarbeitung der II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024 und der Änderungssatzung zur II. Nachtragssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2024), Stand 19.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Gütersloh

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Gütersloh?

      Die Hundesteuer in Gütersloh beträgt 120 € pro Jahr für einen Hund (10 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 280 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 590 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Gütersloh?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Gütersloh zusammen 280 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Gütersloh anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Gütersloh fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag.

      Wer ist in Gütersloh von der Hundesteuer befreit?

      Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen; Listenhunde aus dem Tierheim; Rettungshunde; Kurzaufenthalt; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.