Hund anmelden in Gütersloh
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Fachbereich Bürger- und Ausländerangelegenheiten / Bürgerbüro. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen der eigenen Hündin ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Gütersloh.
- Du erhältst einen Steuerbescheid und eine Hundesteuermarke, die dein Hund außerhalb der Wohnung sichtbar tragen muss.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag am 1. Juli in einem Jahresbetrag
Steuerbefreiungen
- Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; sonst hilflos = Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
- Listenhunde aus dem Tierheim: Hunde nach § 3 Abs. 2, 3 und § 10 LHundG NRW, die mehr als 2 Monate in einer gemeinnützigen Einrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG waren und von einem neuen Halter übernommen werden: 12 Monate steuerfrei, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3)
- Rettungshunde: Ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)
- Kurzaufenthalt: Personen, die sich höchstens zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1)
- Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt: Ermäßigung auf ein Viertel, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2)
- Empfänger von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) – 75 %: Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder einkommensmäßig Gleichgestellte: Ermäßigung auf ein Viertel, nur für einen Hund, auf Antrag. Nicht für gefährliche Hunde. (§ 4 Abs. 3, 4)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
satzung.date = Ratsbeschluss der Änderungssatzung zur II. Nachtragssatzung (19.12.2024); Ausfertigungsdatum nicht in der Lesefassung genannt. Die Infoseite nennt zusätzlich gewerbliche Hundezucht als Befreiungsgrund; laut Satzung ist das Halten von Hunden insgesamt Steuergegenstand, daher nicht als Befreiung aufgeführt.
Quellen
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gütersloh vom 18.12.2009 unter Einarbeitung der II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024 und der Änderungssatzung zur II. Nachtragssatzung (Ratsbeschluss 19.12.2024), Stand 19.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.