Hund anmelden in Gladbeck
- Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Gladbeck, Abteilung Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
- Online anmelden: Anmeldung der Stadt Gladbeck.
- Du erhältst einen Steuerbescheid.
- Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.
Fälligkeit
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich
Steuerbefreiungen
- Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gladbeck aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
- Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
- Herdengebrauchshunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3)
- Hunde aus den Tierheimen Bottrop und Gelsenkirchen-Erle: Aus dem Gladbecker Stadtgebiet dort eingelieferte und von neuen Gladbecker Haltern übernommene Hunde: zwei Jahre steuerfrei ab Übernahmemonat, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)
Ermäßigungen
- Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 a)
- Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
- Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2)
- Inhaber der Gladbeck Card – 50 %: Nur für einen Hund, auf Antrag. Nicht für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Listenhunde) und nicht für im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde. (§ 4 Abs. 3)
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.
Gut zu wissen
Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde (Listenhunde sind nur von der Gladbeck-Card-Ermäßigung ausgeschlossen). Die 9. Änderungssatzung legt Stufen ab 01.01.2013 und ab 01.01.2017 fest; aktuell gelten die Sätze ab 01.01.2017, die Stadtseite nennt dieselben Beträge. Die Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke, daher tagRequired null.
Quellen
Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012, Stand 08.12.2012. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.