Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Gladbeck 2026

Die Hundesteuer in Gladbeck beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

Gladbeck132 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund132 €
Zwei Hundeje 150 €
Drei oder mehr Hundeje 162 €

Bei einem Hund 132 €, bei zwei Hunden je Hund 150 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 162 €. Steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde zählen mit.

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012

Listenhunde und gefährliche Hunde

Gladbeck erhebt keinen erhöhten Steuersatz für Listenhunde. Sie zahlen den normalen Satz. Die landesrechtlichen Auflagen (Erlaubnis, Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht) gelten trotzdem.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Gladbeck

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats an bei: Stadt Gladbeck, Abteilung Steuern und Abgaben. Welpen: Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Gladbeck.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich

      Steuerbefreiungen

      • Vorübergehender Aufenthalt: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Gladbeck aufhalten, für mitgebrachte und anderswo versteuerte Hunde. (§ 3 Abs. 1)
      • Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen: Ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe; Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag. (§ 3 Abs. 2)
      • Herdengebrauchshunde: Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl, auf Antrag. (§ 3 Abs. 3)
      • Hunde aus den Tierheimen Bottrop und Gelsenkirchen-Erle: Aus dem Gladbecker Stadtgebiet dort eingelieferte und von neuen Gladbecker Haltern übernommene Hunde: zwei Jahre steuerfrei ab Übernahmemonat, auf Antrag. (§ 3 Abs. 4)

      Ermäßigungen

      • Wachhunde für abgelegene Gebäude – 50 %: Für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 a)
      • Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde – 50 %: Mit bestandener Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband, auf Antrag. (§ 4 Abs. 1 b)
      • Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen – 75 %: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes, wenn das Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegt, auf Antrag. (§ 4 Abs. 2)
      • Inhaber der Gladbeck Card – 50 %: Nur für einen Hund, auf Antrag. Nicht für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Listenhunde) und nicht für im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde. (§ 4 Abs. 3)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde (Listenhunde sind nur von der Gladbeck-Card-Ermäßigung ausgeschlossen). Die 9. Änderungssatzung legt Stufen ab 01.01.2013 und ab 01.01.2017 fest; aktuell gelten die Sätze ab 01.01.2017, die Stadtseite nennt dieselben Beträge. Die Satzung enthält keine Regelung zur Steuermarke, daher tagRequired null.

      Quellen

      Hundesteuersatzung der Stadt Gladbeck vom 03. November 1997 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 08.12.2012, Stand 08.12.2012. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Gladbeck

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Gladbeck?

      Die Hundesteuer in Gladbeck beträgt 132 € pro Jahr für einen Hund (11 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 300 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde gibt es nicht.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Gladbeck?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Gladbeck zusammen 300 € im Jahr, mit drei Hunden 486 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Gladbeck anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. Steuerpflicht bei Hunden aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Gladbeck fällig?

      Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages; Jahreszahlung im Voraus möglich.

      Wer ist in Gladbeck von der Hundesteuer befreit?

      Vorübergehender Aufenthalt; Hunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen; Herdengebrauchshunde; Hunde aus den Tierheimen Bottrop und Gelsenkirchen-Erle; Wachhunde für abgelegene Gebäude (ermäßigt); Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (ermäßigt); Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen (ermäßigt); Inhaber der Gladbeck Card (ermäßigt). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.