Nordrhein-Westfalen · geprüft 13.10.2026

Hundesteuer Gelsenkirchen 2026

Die Hundesteuer in Gelsenkirchen beträgt 129 € pro Jahr für einen Hund (10,75 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 294 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 672 €.

Gelsenkirchen129 €2026

Steuersatz pro Jahr

Ein Hund129 €
Zwei Hundeje 147 €
Drei oder mehr Hundeje 168 €

Bei einem Hund 129 €, bei zwei Hunden je Hund 147 €, bei drei oder mehr Hunden je Hund 168 €. Gefährliche Hunde werden bei der Anzahl mitgezählt, steuerbefreite Hunde nicht.

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024

Listenhunde und gefährliche Hunde

Ein Hund672 €
Zwei Hundeje 885 €
Drei oder mehr Hundeje 1.107 €

Gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen im Sinne des Landeshundegesetzes NRW (Fassung vom 27.09.2016), die nach dem 01.01.2013 im Haushalt aufgenommen wurden

Bei einem solchen Hund 672 €, bei zwei je Hund 885 €, bei drei oder mehr je Hund 1.107 €.

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Wie viele Hunde?
Davon Listenhunde

Trifft das zu?

    Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und sind im Betrag nicht abgezogen. Alle Regeln stehen auf der Seite deiner Stadt.

    Hundekasse · Kassenbon

    Hundesteuer pro Jahr

      Summe
      pro Monat

      Hund anmelden in Gelsenkirchen

      1. Melde den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug an bei: Referat Stadtkämmerei und Finanzen, Hundesteuer. Welpen: Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten.
      2. Online anmelden: Anmeldung der Stadt Gelsenkirchen. Alternativ per Formular.
      3. Du erhältst einen Steuerbescheid.
      4. Bei Abgabe, Tod oder Wegzug meldest du den Hund ab, sonst läuft die Steuer weiter.

      Fälligkeit

      Je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich am 15.2./15.5./15.8./15.11. oder jährlich im Voraus am 15. Februar

      Steuerbefreiungen

      • Beruflich oder betrieblich gehaltene Hunde: Auf Antrag; Hund muss geeignet sein und ggf. Ausbildung/Prüfung absolviert haben. (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
      • Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen: Auf Antrag, bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl, Gl oder H. (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
      • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB II/XII) und Inhaber des GE-Passes: Auf Antrag, nur für einen Hund. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
      • Rettungshunde: Hunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen, mit Prüfung, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
      • Hunde aus dem Tierheim Gelsenkirchen: Unmittelbar aus dem Tierheim Gelsenkirchen aufgenommen: für einen Hund maximal drei Jahre, auf Antrag. (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)

      Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag. Maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Satzung.

      Gut zu wissen

      Seit 2025 keine Metall-Steuermarke mehr; stattdessen digitaler bzw. Papier-Nachweis mit dem Steuerbescheid, der beim Ausführen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist (§ 9 Abs. 1). Gefährliche Hunde sind von Steuerbefreiungen ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2).

      Quellen

      Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024, Stand 12.12.2024. Von uns geprüft am 13.10.2026. Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist die Satzung.

      Fragen zur Hundesteuer in Gelsenkirchen

      Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen?

      Die Hundesteuer in Gelsenkirchen beträgt 129 € pro Jahr für einen Hund (10,75 € im Monat); mit zwei Hunden zahlst du zusammen 294 €. Für einen Listenhund bzw. gefährlichen Hund sind es 672 €.

      Wie viel kosten zwei Hunde in Gelsenkirchen?

      Mit zwei Hunden zahlst du in Gelsenkirchen zusammen 294 € im Jahr, mit drei Hunden 504 €. Achtung: Ab dem zweiten Hund gilt der höhere Satz für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

      Wann muss ich meinen Hund in Gelsenkirchen anmelden?

      Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug erfolgen. Steuerpflicht bei Welpen aus eigenem Wurf ab einem Alter von 3 Monaten. Die Anmeldung geht online.

      Wann ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen fällig?

      Je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich am 15.2./15.5./15.8./15.11. oder jährlich im Voraus am 15. Februar.

      Wer ist in Gelsenkirchen von der Hundesteuer befreit?

      Beruflich oder betrieblich gehaltene Hunde; Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB II/XII) und Inhaber des GE-Passes; Rettungshunde; Hunde aus dem Tierheim Gelsenkirchen. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.